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Häufige Fragen

Die wichtigsten Fragen zu Auslieferung, Europäischem Haftbefehl, Interpol Red Notice und Auslieferungshaft — verständlich beantwortet.

Auslieferung — was bedeutet das?

Was bedeutet „Auslieferung"?
Auslieferung ist die Überstellung einer Person an einen anderen Staat zur Strafverfolgung oder zur Vollstreckung einer Strafe. Rechtsgrundlage in Deutschland ist das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG); innerhalb der EU gilt das vereinfachte System des Europäischen Haftbefehls.
Kann ich als deutscher Staatsangehöriger ausgeliefert werden?
Art. 16 Abs. 2 GG schützt deutsche Staatsangehörige grundsätzlich vor Auslieferung. An EU-Mitgliedstaaten und den Internationalen Strafgerichtshof ist eine Auslieferung unter den engen Voraussetzungen des § 80 IRG dennoch möglich — etwa bei maßgeblichem Auslandsbezug der Tat und nur gegen Zusicherung der Rücküberstellung zur Strafvollstreckung.
Was unterscheidet den Europäischen Haftbefehl von der klassischen Auslieferung?
Der Europäische Haftbefehl ist ein vereinfachtes Übergabeverfahren zwischen EU-Staaten — mit kurzen Fristen und dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung. Gegenüber Drittstaaten gilt das klassische Auslieferungsrecht (Europäisches Auslieferungsübereinkommen, bilaterale Verträge oder IRG) mit einer umfassenderen Einzelfallprüfung.
Was ist eine Interpol Red Notice — und kann ich dagegen vorgehen?
Eine Red Notice ist eine internationale Fahndungsausschreibung von Interpol. Sie ist selbst kein Haftbefehl, führt in der Praxis aber häufig zu Festnahmen. Über die Kontrollkommission CCF (Commission for the Control of Files) lässt sich die Löschung beantragen — insbesondere bei politisch motiviertem Missbrauch.

Festnahme und Auslieferungshaft

Was muss ich nach einer Festnahme aufgrund eines internationalen Haftbefehls tun?
Machen Sie keine Angaben zur Sache und unterschreiben Sie nichts — insbesondere keine Zustimmung zur vereinfachten Auslieferung, denn diese ist unwiderruflich. Verlangen Sie umgehend einen auf Auslieferungsrecht spezialisierten Verteidiger und die Benachrichtigung Ihrer Angehörigen.
Was ist Auslieferungshaft und wie lange dauert sie?
Die Auslieferungshaft (§§ 15 ff. IRG) sichert die Durchführung des Verfahrens und besteht regelmäßig bis zur Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung fort. Beim Europäischen Haftbefehl gelten verkürzte Fristen; bei Drittstaaten kann die Haft mehrere Monate andauern.
Kann ich gegen die Auslieferungshaft vorgehen?
Ja. Möglich sind Haftprüfung und Haftbeschwerde. Eine Haftverschonung (Außervollzugsetzung gegen Auflagen wie Kaution, Meldepflichten oder Passhinterlegung) kommt in Betracht, wenn der Sicherungszweck auch ohne Haft erreicht werden kann.

Verfahren, Hindernisse, Rechtsschutz

Wer entscheidet über die Auslieferung?
Über die Zulässigkeit der Auslieferung entscheidet das Oberlandesgericht (§ 29 IRG). Die anschließende Bewilligung — die politisch-administrative Entscheidung — trifft die Generalstaatsanwaltschaft bzw. das Bundesamt für Justiz.
Ist die Zulässigkeitsentscheidung des Oberlandesgerichts anfechtbar?
Gegen die Zulässigkeitsentscheidung des OLG gibt es kein ordentliches Rechtsmittel (§ 13 IRG). Möglich bleibt allein die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht, regelmäßig verbunden mit einem Eilantrag nach § 32 BVerfGG. Deshalb müssen alle Einwendungen bereits vollständig im OLG-Verfahren vorgetragen werden.
Welche Auslieferungshindernisse gibt es?
Zu den wichtigsten Hindernissen zählen: drohende Folter oder unmenschliche Behandlung (Art. 3 EMRK), die Todesstrafe, politische Verfolgung, der Grundsatz ne bis in idem, Verjährung, fehlende beiderseitige Strafbarkeit sowie menschenrechtswidrige Haftbedingungen im Zielstaat.
Sollte ich der „vereinfachten Auslieferung" zustimmen?
In aller Regel nein. Die Zustimmung ist unwiderruflich und verzichtet auf die gerichtliche Prüfung der Zulässigkeit. Geben Sie eine solche Erklärung niemals ohne vorherigen anwaltlichen Rat ab — sie lässt sich nicht zurücknehmen.
Wie lange dauert ein Auslieferungsverfahren?
Beim Europäischen Haftbefehl gelten verkürzte Fristen von 60 bzw. 90 Tagen. Klassische Auslieferungsverfahren mit Drittstaaten dauern häufig mehrere Monate, bei Verfassungsbeschwerde länger. Die Auslieferungshaft besteht in dieser Zeit regelmäßig fort.

Verteidigung und Honorar

Was kostet eine Verteidigung im Auslieferungsrecht?
Ich verteidige ausschließlich als Wahlverteidiger auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich; nach Akteneinsicht erhalten Sie eine transparente Kalkulation, bevor weitere Kosten entstehen.
Warum ist eine spezialisierte Verteidigung entscheidend?
Das Auslieferungsrecht verbindet Verfassungs-, Europa- und Völkerrecht, die Fristen sind kurz und die OLG-Entscheidung ist unanfechtbar. Eine frühzeitige, spezialisierte Verteidigung ab dem Zeitpunkt der Festnahme ist regelmäßig entscheidend für den Ausgang des Verfahrens.
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