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Länderliste A–Z

Auslieferungsrecht nach Ländern geordnet. Rechtsgrundlagen, Besonderheiten und Verteidigungsstrategien für über 94 Staaten.

Auslieferung & Menschenrechte — die Weltkarte

Eingefärbt nach der auslieferungsrelevanten Risikolage — nicht nach allgemeiner „Freiheit": Maßstab sind Haftbedingungen (Art. 3 EMRK), Todesstrafe und die Rechtsstaats- bzw. Verfolgungslage. Gerade formal „westliche" Staaten wie Rumänien, Italien, Polen oder Frankreich tragen hier dokumentierte Bedenken. Klicken Sie ein Land an — erfasste Staaten führen direkt zur Länderseite. Die Einfärbung ist ein grober Lageindikator und keine abschließende Bewertung der Zulässigkeit einer Auslieferung im Einzelfall.

Gefestigter Rechtsstaat Dokumentierte Bedenken Erhebliche Bedenken Keine Einordnung
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Grundlage der Einordnung: Berichte des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter (CPT/Europarat), Piloturteile des EGMR zu Haftbedingungen (Art. 3 EMRK), der Todesstrafen-Status (Amnesty International) sowie die dokumentierte Rechtsstaats- und Menschenrechtslage. Es handelt sich um eine eigene fachliche Einordnung der Kanzlei (Stand: Juli 2026) zur groben Orientierung — sie ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls. Sehr kleine Staaten (z. B. Andorra, Liechtenstein, Malta, Monaco, San Marino, Singapur, Hongkong) sind auf der Karte nicht abgebildet — sie finden sie in der Liste unten.

Jedes Land hat eigene Rechtsgrundlagen, Verfahrensabläufe und Besonderheiten im Auslieferungsrecht. Innerhalb der EU gilt grundsätzlich der Europäische Haftbefehl (EuHB). Im Verhältnis zu Drittstaaten kommen das Europäische Auslieferungsübereinkommen (EuAlÜbk), bilaterale Verträge oder die allgemeinen Vorschriften des IRG zur Anwendung. Wählen Sie ein Land für detaillierte Informationen.

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