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Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich bundesweit und international gegen Auslieferungsersuchen, Europäische Haftbefehle und Interpol-Fahndungen. 24/7 erreichbar — auch am Wochenende.

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Sofort-Hilfe bei Festnahme
  1. 1Schweigen Sie — keine Angaben zur Sache.
  2. 2Unterschreiben Sie nichts — keine Verzichtserklärung.
  3. 3Rufen Sie mich sofort an — 24/7, auch nachts.
Rechtsanwalt Andreas Meyer — Fachanwalt für Strafrecht · Auslieferungsrecht
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5
BVerfGerfolgreiche Verfahren
0
Jahre für meine Mandanten
0
BVerfG-Erfolge
diverse
Red Notices gelöscht (CCF)
24/7
Erreichbarkeit

Häufige Auslieferungsländer

Zu jedem Land analysiere ich Rechtsgrundlage, Haftbedingungen und Auslieferungshindernisse. Diese Länder werden am häufigsten nachgefragt — alle 94 Länder von A–Z →

Türkei Russland Ver. Arab. Emirate USA Serbien Kosovo Bosnien-Herz. Albanien Ägypten China Iran Thailand
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Verhaftung am Flughafen? Internationaler Haftbefehl?

Rufen Sie mich sofort an — und schweigen Sie, bis ich da bin. Jede Minute zählt.

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Wie ein Auslieferungsverfahren abläuft

Das Verfahren nach dem IRG folgt einem klaren Ablauf — mit engen Fristen und eingeschränkten Rechtsmitteln. Klicken Sie sich durch die Stationen: Je früher ich im Mandat bin, desto mehr Verteidigungsspielraum bleibt.

  1. 1

    Vorläufige Festnahme (§ 19 IRG) — häufig am Flughafen oder bei einer Grenzkontrolle, ausgelöst durch eine Ausschreibung (Europäischer Haftbefehl, Interpol Red Notice, SIS). Es folgt die richterliche Vorführung mit Belehrung (§ 22 IRG).

    Jetzt entscheidend: Schweigen, nichts unterschreiben — vor allem keine Zustimmung zur vereinfachten Auslieferung (unwiderruflich) — und sofort einen spezialisierten Verteidiger verlangen.

    Erste Hilfe bei Festnahme →
  2. 2

    Das OLG erlässt den (vorläufigen) Auslieferungshaftbefehl (§§ 16, 17 IRG). Die Haft sichert das Verfahren und besteht regelmäßig bis zur Entscheidung über die Zulässigkeit fort.

    Verteidigungsansatz: Haftprüfung und Haftbeschwerde; eine Haftverschonung gegen Auflagen (Kaution, Meldepflicht, Passhinterlegung) ist möglich, wenn der Sicherungszweck auch ohne Haft erreicht wird.

    Mehr zur Auslieferungshaft →
  3. 3

    Auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft prüft das OLG die Zulässigkeit (§ 29 IRG) — und damit alle Auslieferungshindernisse: drohende Folter oder unmenschliche Behandlung (Art. 3 EMRK), Todesstrafe, politische Verfolgung, ne bis in idem, Verjährung, beiderseitige Strafbarkeit und menschenrechtswidrige Haftbedingungen.

    Die zentrale Phase: Die Entscheidung ist unanfechtbar (§ 13 IRG) — deshalb müssen hier alle Einwendungen vollständig und belegt vorgetragen werden.

    Auslieferung gezielt verhindern →
  4. 4

    Nach festgestellter Zulässigkeit entscheidet das Bundesamt für Justiz im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt über die Bewilligung (§ 74 IRG) — die politisch-administrative Ebene des Verfahrens.

    Verteidigungsansatz: Auch hier bestehen Ansatzpunkte — Ermessen, völkerrechtliche Zusicherungen und Verhältnismäßigkeit lassen sich gezielt adressieren.

  5. 5

    Gegen die OLG-Entscheidung gibt es kein ordentliches Rechtsmittel (§ 13 IRG). Bleibt allein die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht — regelmäßig verbunden mit einem Eilantrag auf einstweilige Anordnung (§ 32 BVerfGG), um die Überstellung zu stoppen.

    Letzte Verteidigungslinie: Sie muss früh vorbereitet sein — über den Eilantrag wird oft innerhalb von Stunden entschieden.

    5 erfolgreiche BVerfG-Verfahren →

⏱ Beim Europäischen Haftbefehl gelten verkürzte Fristen (60 bzw. 90 Tage); bei Drittstaaten dauert das Verfahren häufig mehrere Monate — die Auslieferungshaft besteht in dieser Zeit regelmäßig fort.

Auslieferungshindernisse — Ihre Chancen

Das IRG, das Grundgesetz und die EMRK enthalten zahlreiche Hindernisse, die eine Auslieferung im Einzelfall verbieten können. Ich prüfe jeden dieser Ansatzpunkte für Sie. → Auslieferung gezielt verhindern

Gesetzliche Hindernisse (IRG)

Fehlende beiderseitige Strafbarkeit (§ 3), politische Straftat oder Verfolgung (§ 6), Todesstrafe (§ 8), konkurrierende Gerichtsbarkeit (§ 9), fehlende Gegenseitigkeit (§ 5), Ne bis in idem, Verjährung, Minderjährigkeit.

Verfassungsrechtliche Hindernisse

Art. 16 II GG — Schutz deutscher Staatsangehöriger. Art. 1 I GG — Menschenwürde. Art. 2 II GG — Freiheit der Person. § 73 IRG — Ordre public: Verstoß gegen wesentliche Grundsätze der deutschen Rechtsordnung.

Menschenrechtliche Hindernisse

Art. 3 EMRK / Art. 4 GRCh — Folterverbot. Menschenunwürdige Haftbedingungen. Art. 6 EMRK / Art. 47 GRCh — kein faires Verfahren. Abwesenheitsurteile ohne Vertretung. Systemische Rechtsstaatsmängel.

5,0 ★★★★★ Original-Rezensionen
★★★★★

So wünscht man sich einen Anwalt, wenn man ihn braucht. Gute Kommunikation, fachlich kompetent und hilfsbereit.

Rolf Bertram · 04.04.2026
★★★★★

Sehr gerne empfehle ich Herrn Meyer weiter. Er hat schnell und zuverlässig reagiert und dabei kompetent und auf Augenhöhe kommuniziert.

Christiane Ness · 28.06.2025
★★★★★

Ich kann Herrn Meyer absolut und uneingeschränkt empfehlen! Von Verfügbarkeit, Kompetenz und Ergebnis, einfach perfekt! Jeder der in irgendeiner Form juristischen Beistand oder Beratung benötigt, ist bei Herrn Meyer bestens aufgehoben und durch ihn hoch professionell vertreten.

Lydia Cohrs · 05.12.2024
★★★★★

Ich habe mich bei Herrn Meyer sehr sicher umfassend betreut gefühlt. Seine Kompetenz gab mir starken Rückhalt.

Claudia Schmidt · 17.10.2024
★★★★★

Herr Meyer hat mir super schnell und unkompliziert geholfen. Er ist in meinen Augen ein Top Anwalt in Sachen Strafrecht an den man sich immer wenden kann. Ich würde immer hingehen da mich seine fachliche Kompetenz und die schnelle Bearbeitung meiner Probleme wirklich sehr überzeugt hat.

Dennis Zielinski · 16.07.2024
★★★★★

Ich habe äußerst positive Erfahrungen mit Herrn Andreas Meyer gemacht. Er war schnell verfügbar, hat sich eingehend um meinen Fall gekümmert und alle Details verständlich erklärt. Hoffentlich benötige ich keine rechtliche Unterstützung mehr, aber falls es dazu kommt, ist Herr Meyer meine erste und einzige Wahl. Insgesamt bin ich äußerst zufrieden und werde ihn jedem weiterempfehlen, der juristische Hilfe benötigt.

Emil Richter · 22.02.2024
★★★★★

Ich war mit der Arbeit von Herrn Meyer mehr als zufrieden. Er ist ein Anwalt, der sich zu 100% für seine Klienten einsetzt, eine sehr gute und professionelle Vorbereitung tätigt. Er war für mich rund um die Uhr erreichbar, hat sich für mich immer Zeit genommen und auch alle meine Anliegen schnellstens bearbeitet. Ich hoffe natürlich nicht, aber sollte ich nochmal juristische Hilfe benötigen, gibt es für mich keinen anderen Anwalt, den ich vorziehen würde.

Tasha P. · 30.06.2023
★★★★★

Herr Meyer hat mir dabei geholfen einen Vorwurf von Steuerhinterziehung für meinen Vater aus dem Weg zu räumen, dies gelang Herrn Meyer recht schnell. Die Kommunikation war stets unkompliziert. Ich würde diesen Anwalt jederzeit weiter empfehlen.

Yvonne Göring · 24.10.2022

Auszug aus echten Google-Rezensionen (Auswahl). Alle Bewertungen finden Sie ungekürzt in meinem Google-Unternehmensprofil. Ich gebe die Rezensionen im Wortlaut wieder; eine eigene Echtheitsprüfung über die Verifizierung durch Google hinaus nehme ich nicht vor.

Rechtsanwalt
Andreas Meyer

Seit über zwei Jahrzehnten verteidige ich ausschließlich im Strafrecht. Mein Schwerpunkt: Auslieferungsrecht, internationale Haftbefehle und Interpol-Verfahren. In fünf Verfahren war ich vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich und habe bei der Interpol-Kontrollkommission (CCF) diverse Red Notices löschen lassen. Erfolge vor dem BVerfG

Bundes­verfassungs­gericht & Interpol CCF
5× erfolgreich vor dem BVerfG — Auslieferungen gestoppt, diverse Red Notices gelöscht
ECBA IBA SH Strafverteidigervereinigung RAK Schleswig-Holstein
Rechtsanwalt Andreas Meyer, Fachanwalt für Strafrecht in Kiel
20+
Jahre
5
BVerfG-Erfolge
diverse
Red Notices gelöscht (CCF)
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kanzlei@auslieferung.info

Was Betroffene oft fragen

Kann ich als deutscher Staatsangehöriger ausgeliefert werden?
Art. 16 Abs. 2 GG schützt deutsche Staatsangehörige grundsätzlich vor Auslieferung. An EU-Mitgliedstaaten ist sie unter den engen Voraussetzungen des § 80 IRG dennoch möglich — zur Strafverfolgung nur bei gesicherter Rücküberstellung nach Deutschland zur Strafvollstreckung. Die Überstellung an den Internationalen Strafgerichtshof richtet sich nach dem IStGH-Gesetz.
Was muss ich nach einer Festnahme aufgrund eines internationalen Haftbefehls tun?
Machen Sie keine Angaben zur Sache und unterschreiben Sie nichts — insbesondere keine Zustimmung zur vereinfachten Auslieferung, denn diese ist unwiderruflich. Verlangen Sie umgehend einen auf Auslieferungsrecht spezialisierten Verteidiger.
Was ist eine Interpol Red Notice — und kann ich dagegen vorgehen?
Eine Red Notice ist eine internationale Fahndungsausschreibung von Interpol. Sie ist kein Haftbefehl, führt aber oft zu Festnahmen. Über die Kontrollkommission CCF lässt sich die Löschung beantragen — insbesondere bei politisch motiviertem Missbrauch.
Ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts anfechtbar?
Gegen die Zulässigkeitsentscheidung des OLG gibt es kein ordentliches Rechtsmittel (§ 13 IRG). Möglich bleibt allein die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht mit Eilantrag (§ 32 BVerfGG). Alle Einwendungen müssen daher bereits im OLG-Verfahren vorgetragen werden.
Sollte ich der „vereinfachten Auslieferung" zustimmen?
In aller Regel nein. Die Zustimmung ist unwiderruflich und verzichtet auf die gerichtliche Prüfung der Zulässigkeit. Geben Sie eine solche Erklärung niemals ohne vorherigen anwaltlichen Rat ab.
Was kostet eine Verteidigung im Auslieferungsrecht?
Ich verteidige ausschließlich als Wahlverteidiger auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich; nach Akteneinsicht erhalten Sie eine transparente Kalkulation.
Ihre Frage war nicht dabei? Alle Fragen & Antworten →

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