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Andreas Meyer · Fachanwalt für Strafrecht · Auslieferungsrecht

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Wenn es darauf ankommt — ich bin da.

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich bundesweit und international gegen Auslieferungsersuchen, Europäische Haftbefehle und Interpol-Fahndungen. 24/7 erreichbar — auch am Wochenende.

Rechtsanwalt Andreas Meyer — Fachanwalt für Strafrecht · Auslieferungsrecht
0
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Rufen Sie mich sofort an — und schweigen Sie, bis ich da bin. Jede Minute zählt.

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Wie ein Auslieferungsverfahren abläuft

Das Verfahren nach dem IRG folgt einem klaren Ablauf — mit engen Fristen und eingeschränkten Rechtsmitteln. Je früher ich im Mandat bin, desto mehr Verteidigungsspielraum bleibt.

01
Festnahme & Haft

Vorläufige Festnahme (§ 19 IRG) — häufig am Flughafen oder bei Grenzkontrollen. Vorläufige Auslieferungshaft (§ 16 IRG) und Auslieferungshaftbefehl durch das OLG (§ 17 IRG). Richterliche Vorführung und Belehrung (§ 22 IRG).

02
Zulässigkeitsprüfung

Antrag der Generalstaatsanwaltschaft beim OLG (§ 29 IRG). Das Gericht prüft Zulässigkeitsvoraussetzungen und Auslieferungshindernisse. Die Entscheidung ist unanfechtbar (§ 13 IRG) — alle Argumente müssen vorher vorgetragen werden.

03
Bewilligung & Rechtsschutz

Bewilligungsentscheidung durch das BfJ (§ 74 IRG) im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt. Bei Zulässigkeit: Verfassungsbeschwerde zum BVerfG als letzte Verteidigungslinie — oft mit Eilantrag auf einstweilige Anordnung.

Auslieferungshindernisse — Ihre Chancen

Das IRG, das Grundgesetz und die EMRK enthalten zahlreiche Hindernisse, die eine Auslieferung im Einzelfall verbieten können. Ich prüfe jeden dieser Ansatzpunkte für Sie.

Gesetzliche Hindernisse (IRG)

Fehlende beiderseitige Strafbarkeit (§ 3), politische Straftat oder Verfolgung (§ 6), Todesstrafe (§ 8), konkurrierende Gerichtsbarkeit (§ 9), fehlende Gegenseitigkeit (§ 5), Ne bis in idem, Verjährung, Minderjährigkeit.

Verfassungsrechtliche Hindernisse

Art. 16 II GG — Schutz deutscher Staatsangehöriger. Art. 1 I GG — Menschenwürde. Art. 2 II GG — Freiheit der Person. § 73 IRG — Ordre public: Verstoß gegen wesentliche Grundsätze der deutschen Rechtsordnung.

Menschenrechtliche Hindernisse

Art. 3 EMRK / Art. 4 GRCh — Folterverbot. Menschenunwürdige Haftbedingungen. Art. 6 EMRK / Art. 47 GRCh — kein faires Verfahren. Abwesenheitsurteile ohne Vertretung. Systemische Rechtsstaatsmängel.

Original-Rezensionen von Google · 5,0 ★

★★★★★

So wünscht man sich einen Anwalt, wenn man ihn braucht. Gute Kommunikation, fachlich kompetent und hilfsbereit.

Rolf Bertram · 04.04.2026
★★★★★

Sehr gerne empfehle ich Herrn Meyer weiter. Er hat schnell und zuverlässig reagiert und dabei kompetent und auf Augenhöhe kommuniziert.

Christiane Ness · 28.06.2025
★★★★★

Ich kann Herrn Meyer absolut und uneingeschränkt empfehlen! Von Verfügbarkeit, Kompetenz und Ergebnis, einfach perfekt! Jeder der in irgendeiner Form juristischen Beistand oder Beratung benötigt, ist bei Herrn Meyer bestens aufgehoben und durch ihn hoch professionell vertreten.

Lydia Cohrs · 05.12.2024
★★★★★

Ich habe mich bei Herrn Meyer sehr sicher umfassend betreut gefühlt. Seine Kompetenz gab mir starken Rückhalt.

Claudia Schmidt · 17.10.2024
★★★★★

Herr Meyer hat mir super schnell und unkompliziert geholfen. Er ist in meinen Augen ein Top Anwalt in Sachen Strafrecht an den man sich immer wenden kann. Ich würde immer hingehen da mich seine fachliche Kompetenz und die schnelle Bearbeitung meiner Probleme wirklich sehr überzeugt hat.

Dennis Zielinski · 16.07.2024
★★★★★

Ich habe äußerst positive Erfahrungen mit Herrn Andreas Meyer gemacht. Er war schnell verfügbar, hat sich eingehend um meinen Fall gekümmert und alle Details verständlich erklärt. Hoffentlich benötige ich keine rechtliche Unterstützung mehr, aber falls es dazu kommt, ist Herr Meyer meine erste und einzige Wahl. Insgesamt bin ich äußerst zufrieden und werde ihn jedem weiterempfehlen, der juristische Hilfe benötigt.

Emil Richter · 22.02.2024
★★★★★

Ich war mit der Arbeit von Herrn Meyer mehr als zufrieden. Er ist ein Anwalt, der sich zu 100% für seine Klienten einsetzt, eine sehr gute und professionelle Vorbereitung tätigt. Er war für mich rund um die Uhr erreichbar, hat sich für mich immer Zeit genommen und auch alle meine Anliegen schnellstens bearbeitet. Ich hoffe natürlich nicht, aber sollte ich nochmal juristische Hilfe benötigen, gibt es für mich keinen anderen Anwalt, den ich vorziehen würde.

Tasha P. · 30.06.2023
★★★★★

Herr Meyer hat mir dabei geholfen einen Vorwurf von Steuerhinterziehung für meinen Vater aus dem Weg zu räumen, dies gelang Herrn Meyer recht schnell. Die Kommunikation war stets unkompliziert. Ich würde diesen Anwalt jederzeit weiter empfehlen.

Yvonne Göring · 24.10.2022

Rechtsanwalt
Andreas Meyer

Seit über zwei Jahrzehnten verteidige ich ausschließlich im Strafrecht. Mein Schwerpunkt: Auslieferungsrecht, internationale Haftbefehle und Interpol-Verfahren. Ich war vielfach erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht und der Interpol-Kontrollkommission (CCF).

Bundesverfassungsgericht & Interpol CCF
Vielfach erfolgreich — Auslieferungen gestoppt, Red Notices gelöscht
ECBA IBA SH Strafverteidigervereinigung RAK Schleswig-Holstein
20+
Jahre
BVerfG
Vielfach erfolgreich
CCF
Red Notices gelöscht
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