Auslieferung?
Sofort handeln —
bevor es zu spät ist.
Wenn es darauf ankommt — ich bin da.
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich bundesweit und international gegen Auslieferungsersuchen, Europäische Haftbefehle und Interpol-Fahndungen. 24/7 erreichbar — auch am Wochenende.
- 1Schweigen Sie — keine Angaben zur Sache.
- 2Unterschreiben Sie nichts — keine Verzichtserklärung.
- 3Rufen Sie mich sofort an — 24/7, auch nachts.

Auslieferungsrecht — alle Verfahrenswege
Von der Festnahme am Flughafen bis zur Verfassungsbeschwerde beim BVerfG. Ich schütze Sie proaktiv und verteidige Sie in jeder Phase des Verfahrens.
Verteidigung gegen EuHB in EU-Verfahren. 32 Katalogtaten, Auslieferungshindernisse, Schutz deutscher Staatsangehöriger nach Art. 16 II GG und § 80 IRG.
Drittstaaten-Auslieferung: EuAlÜbk, bilaterale Verträge, TCA (UK). Diplomatische Zusicherungen und menschenrechtliche Grenzen nach § 73 IRG.
Löschung von Red Notices und Diffusions bei der CCF. Schutzschriften, präventive Anträge, Verteidigung gegen missbräuchliche Fahndungen autoritärer Staaten.
Löschung im Schengener Informationssystem. Auskunftsrecht beim BKA, Widerspruch und Verwaltungsklage gegen SIS-Fahndungseinträge in 31 Staaten.
Übernahme ausländischer Strafurteile nach §§ 48 ff. IRG. Vollstreckung in Deutschland als Alternative zur Auslieferung — Familiennähe, deutsches Vollzugsrecht.
Verhaftung am Flughafen, vorläufige Auslieferungshaft, richterliche Vorführung: Was Sie sofort wissen müssen. Ihre Rechte — Schritt für Schritt.
Häufige Auslieferungsländer
Zu jedem Land analysiere ich Rechtsgrundlage, Haftbedingungen und Auslieferungshindernisse. Diese Länder werden am häufigsten nachgefragt — alle 94 Länder von A–Z →
Verhaftung am Flughafen? Internationaler Haftbefehl?
Rufen Sie mich sofort an — und schweigen Sie, bis ich da bin. Jede Minute zählt.
Wie ein Auslieferungsverfahren abläuft
Das Verfahren nach dem IRG folgt einem klaren Ablauf — mit engen Fristen und eingeschränkten Rechtsmitteln. Klicken Sie sich durch die Stationen: Je früher ich im Mandat bin, desto mehr Verteidigungsspielraum bleibt.
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1
Vorläufige Festnahme (§ 19 IRG) — häufig am Flughafen oder bei einer Grenzkontrolle, ausgelöst durch eine Ausschreibung (Europäischer Haftbefehl, Interpol Red Notice, SIS). Es folgt die richterliche Vorführung mit Belehrung (§ 22 IRG).
Jetzt entscheidend: Schweigen, nichts unterschreiben — vor allem keine Zustimmung zur vereinfachten Auslieferung (unwiderruflich) — und sofort einen spezialisierten Verteidiger verlangen.
Erste Hilfe bei Festnahme → -
2
Das OLG erlässt den (vorläufigen) Auslieferungshaftbefehl (§§ 16, 17 IRG). Die Haft sichert das Verfahren und besteht regelmäßig bis zur Entscheidung über die Zulässigkeit fort.
Verteidigungsansatz: Haftprüfung und Haftbeschwerde; eine Haftverschonung gegen Auflagen (Kaution, Meldepflicht, Passhinterlegung) ist möglich, wenn der Sicherungszweck auch ohne Haft erreicht wird.
Mehr zur Auslieferungshaft → -
3
Auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft prüft das OLG die Zulässigkeit (§ 29 IRG) — und damit alle Auslieferungshindernisse: drohende Folter oder unmenschliche Behandlung (Art. 3 EMRK), Todesstrafe, politische Verfolgung, ne bis in idem, Verjährung, beiderseitige Strafbarkeit und menschenrechtswidrige Haftbedingungen.
Die zentrale Phase: Die Entscheidung ist unanfechtbar (§ 13 IRG) — deshalb müssen hier alle Einwendungen vollständig und belegt vorgetragen werden.
Auslieferung gezielt verhindern → -
4
Nach festgestellter Zulässigkeit entscheidet das Bundesamt für Justiz im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt über die Bewilligung (§ 74 IRG) — die politisch-administrative Ebene des Verfahrens.
Verteidigungsansatz: Auch hier bestehen Ansatzpunkte — Ermessen, völkerrechtliche Zusicherungen und Verhältnismäßigkeit lassen sich gezielt adressieren.
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5
Gegen die OLG-Entscheidung gibt es kein ordentliches Rechtsmittel (§ 13 IRG). Bleibt allein die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht — regelmäßig verbunden mit einem Eilantrag auf einstweilige Anordnung (§ 32 BVerfGG), um die Überstellung zu stoppen.
Letzte Verteidigungslinie: Sie muss früh vorbereitet sein — über den Eilantrag wird oft innerhalb von Stunden entschieden.
5 erfolgreiche BVerfG-Verfahren →
⏱ Beim Europäischen Haftbefehl gelten verkürzte Fristen (60 bzw. 90 Tage); bei Drittstaaten dauert das Verfahren häufig mehrere Monate — die Auslieferungshaft besteht in dieser Zeit regelmäßig fort.
Auslieferungshindernisse — Ihre Chancen
Das IRG, das Grundgesetz und die EMRK enthalten zahlreiche Hindernisse, die eine Auslieferung im Einzelfall verbieten können. Ich prüfe jeden dieser Ansatzpunkte für Sie. → Auslieferung gezielt verhindern
Fehlende beiderseitige Strafbarkeit (§ 3), politische Straftat oder Verfolgung (§ 6), Todesstrafe (§ 8), konkurrierende Gerichtsbarkeit (§ 9), fehlende Gegenseitigkeit (§ 5), Ne bis in idem, Verjährung, Minderjährigkeit.
Art. 16 II GG — Schutz deutscher Staatsangehöriger. Art. 1 I GG — Menschenwürde. Art. 2 II GG — Freiheit der Person. § 73 IRG — Ordre public: Verstoß gegen wesentliche Grundsätze der deutschen Rechtsordnung.
Art. 3 EMRK / Art. 4 GRCh — Folterverbot. Menschenunwürdige Haftbedingungen. Art. 6 EMRK / Art. 47 GRCh — kein faires Verfahren. Abwesenheitsurteile ohne Vertretung. Systemische Rechtsstaatsmängel.
Auszug aus echten Google-Rezensionen (Auswahl). Alle Bewertungen finden Sie ungekürzt in meinem Google-Unternehmensprofil. Ich gebe die Rezensionen im Wortlaut wieder; eine eigene Echtheitsprüfung über die Verifizierung durch Google hinaus nehme ich nicht vor.
Rechtsanwalt
Andreas Meyer
Seit über zwei Jahrzehnten verteidige ich ausschließlich im Strafrecht. Mein Schwerpunkt: Auslieferungsrecht, internationale Haftbefehle und Interpol-Verfahren. In fünf Verfahren war ich vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich und habe bei der Interpol-Kontrollkommission (CCF) diverse Red Notices löschen lassen. Erfolge vor dem BVerfG
Holstenbrücke 2 · 24103 Kiel
0431 – 25 93 94 52
0171 – 40 75 75 8 (24/7)
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Was Betroffene oft fragen
Kann ich als deutscher Staatsangehöriger ausgeliefert werden?
Was muss ich nach einer Festnahme aufgrund eines internationalen Haftbefehls tun?
Was ist eine Interpol Red Notice — und kann ich dagegen vorgehen?
Ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts anfechtbar?
Sollte ich der „vereinfachten Auslieferung" zustimmen?
Was kostet eine Verteidigung im Auslieferungsrecht?
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