Was ist eine Interpol Red Notice?
Interpol — die Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation mit Sitz in Lyon — betreibt kein eigenes Fahndungs- oder Vollstreckungsorgan. Sie stellt ihren 196 Mitgliedstaaten vielmehr ein Kommunikationsnetz zur Verfügung, über das Fahndungsersuchen ausgetauscht werden. Das bekannteste Instrument ist die Red Notice, mit der ein Staat alle anderen Mitgliedstaaten um Festnahme und Auslieferung einer gesuchten Person bittet.
Eine Red Notice ist kein Haftbefehl. Sie ist ein internationales Fahndungsersuchen; ob tatsächlich festgenommen wird, entscheidet jeder Mitgliedstaat nach seinem eigenen Recht. Faktisch führt eine Red Notice jedoch regelmäßig zur Festnahme und vorläufigen Auslieferungshaft, weil die Behörden den Eintrag bei jeder Kontrolle im Fahndungssystem finden.
Red Notice und Diffusion im Unterschied
Neben der Red Notice existiert die Diffusion. Der Unterschied liegt im Verbreitungsweg: Eine Red Notice wird vom Generalsekretariat in Lyon geprüft und an alle Mitgliedstaaten verteilt. Eine Diffusion wird dagegen vom nationalen Zentralbüro (NCB) eines Staates direkt an ausgewählte Staaten versandt, ohne vorherige Kontrolle durch das Generalsekretariat.
Diese fehlende Vorabkontrolle macht Diffusions besonders anfällig für Missbrauch. Für Betroffene ist die Unterscheidung dennoch von begrenzter praktischer Bedeutung: Beide können zur Festnahme führen, und beide lassen sich über die CCF angreifen und löschen.
Festnahme- und Auslieferungsrisiko
Das praktische Risiko einer Interpol-Fahndung ist erheblich. Eine Red Notice oder Diffusion kann bei jedem Grenzübertritt oder jeder Personenkontrolle zur Festnahme und anschließenden Auslieferungshaft führen. Betroffene erfahren von der Ausschreibung häufig erst bei der Festnahme — etwa bei der Einreise, einer Verkehrskontrolle oder einer Passbeantragung.
Der Ablauf von der Fahndung bis zur Löschung lässt sich in drei Schritten darstellen — parallel dazu läuft im Festnahmefall die eigentliche Auslieferungsverteidigung vor dem Oberlandesgericht.
Löschung über die CCF
Für die Kontrolle der bei Interpol gespeicherten Daten ist die Commission for the Control of Interpol's Files (CCF) zuständig — eine unabhängige Kontrollinstanz mit Sitz in Lyon. Jede Person kann bei der CCF Zugang zu den über sie gespeicherten Daten verlangen und deren Berichtigung oder Löschung beantragen.
Die Löschung erfolgt über einen begründeten Antrag an die CCF. Geltend gemacht wird insbesondere ein Verstoß gegen Art. 3 der Interpol-Verfassung — das Verbot von Fahndungen mit überwiegend politischem, militärischem, religiösem oder rassischem Charakter — oder gegen Art. 2, der die Wahrung der Menschenrechte im Geist der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verlangt; ergänzend kommen Verstöße gegen Interpols Datenverarbeitungsregeln (RPD) in Betracht. Liegt ein solcher Verstoß vor, kann die CCF die Daten sperren oder vollständig löschen.
Das CCF-Verfahren ist ein eigenständiges, schriftliches Verfahren, das unabhängig von einem laufenden Auslieferungsverfahren betrieben werden kann — und häufig parallel dazu betrieben werden muss. Eine erfolgreiche Löschung entzieht einem Auslieferungsersuchen oft die tatsächliche Grundlage.
Missbräuchliche Red Notices
Ein besonderes Problem stellen Fahndungen dar, die aus politischen Motiven beantragt werden. Autoritäre Staaten nutzen das Instrument der Red Notice und der Diffusion zunehmend, um politische Gegner, Dissidenten, Journalisten oder Geschäftsleute über Landesgrenzen hinweg zu verfolgen. Gerade die Diffusion ist hierfür anfällig, weil sie ohne Vorabkontrolle durch das Generalsekretariat verbreitet wird.
In solchen Fällen ist die Verteidigung besonders anspruchsvoll: Sie erfordert neben juristischer Expertise auch die genaue Kenntnis der politischen und menschenrechtlichen Verhältnisse im ersuchenden Staat. Der Nachweis des politischen Charakters einer Fahndung ist der zentrale Hebel für die Löschung nach Art. 3 der Interpol-Verfassung.
Warum spezialisierte Verteidigung entscheidend ist
Das CCF-Verfahren verbindet Völkerrecht, Datenschutzrecht und Menschenrechtsrecht. Die Anforderungen an einen Löschungsantrag sind hoch, das Verfahren ist schriftlich und in seinen Abläufen wenig transparent. Zugleich besteht für die betroffene Person fortlaufend das Risiko einer Festnahme bei jedem Grenzübertritt. Eine frühzeitige, spezialisierte Vertretung ist daher regelmäßig entscheidend für den Erfolg.
Rechtsanwalt Andreas Meyer verfügt über mehr als zwei Jahrzehnte Erfahrung in der Verteidigung gegen internationale Fahndungen und Auslieferungsersuchen. Er vertritt Mandanten bundesweit vor allen Oberlandesgerichten, vor dem Bundesverfassungsgericht und in Verfahren vor der Interpol-Kontrollkommission (CCF). Seine Kanzlei in Kiel ist rund um die Uhr erreichbar — auch am Wochenende und an Feiertagen.