Erfolge vor dem Bundesverfassungsgericht
Stand: Juli 2026
In fünf Verfahren hat das Bundesverfassungsgericht zugunsten der Beschwerdeführer entschieden — mit insgesamt acht hier dokumentierten Beschlüssen, von der einstweiligen Anordnung bis zur stattgebenden Hauptsacheentscheidung. Die Verfassungsbeschwerden habe ich teils für eigene Mandanten geführt, teils als Verfasser für Kollegen erarbeitet. Auslieferungen nach Russland und Rumänien wurden gestoppt, die angegriffenen Entscheidungen der Oberlandesgerichte aufgehoben. Die Entscheidungen sind öffentlich zugänglich; hier anonymisiert, jeweils mit dem amtlichen Aktenzeichen als Beleg.
Fünf erfolgreiche BVerfG-Verfahren
Schwerpunkt meiner Verfassungsbeschwerden im Auslieferungsrecht: drohende menschenunwürdige Haftbedingungen (Art. 4 GRCh / Art. 3 EMRK) und politische Verfolgung — durchgesetzt bis zur letzten Instanz, dem Bundesverfassungsgericht.
Auslieferung eines Beschwerdeführers tschetschenischer Herkunft zur Strafverfolgung nach Russland. Gerügt: drohende politische Verfolgung und Defizite beim effektiven Rechtsschutz.
→ Verfassungsbeschwerde erfolgreich: Zulässigkeitsentscheidung des OLG aufgehoben (Art. 19 IV GG), Sache zurückverwiesen.
Auslieferung zur Strafvollstreckung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls. Gerügt: drohende Haftbedingungen unterhalb des unionsgrundrechtlich gebotenen Mindeststandards (Haftraumgröße).
→ Verfassungsbeschwerde erfolgreich: Auslieferung wegen Art. 4 GRCh / Art. 3 EMRK gestoppt.
Drohende Unterbringung in einem Gemeinschaftshaftraum mit nur rund 2 m² persönlicher Bodenfläche — eine mögliche Verletzung der Menschenwürde (Art. 1 I GG), verbunden mit der Frage einer Vorlage an den EuGH.
→ Verfassungsbeschwerde erfolgreich: Übergabe zunächst per einstweiliger Anordnung gestoppt; sodann OLG-Beschluss aufgehoben — Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 I 2 GG) durch unterlassene EuGH-Vorlage.
Weiteres Auslieferungsverfahren zur Strafvollstreckung (Europäischer Haftbefehl). Auch hier standen die zu erwartenden Haftbedingungen im Zielstaat im Mittelpunkt.
→ Verfassungsbeschwerde erfolgreich: Übergabe zunächst per einstweiliger Anordnung gestoppt; sodann Auslieferungsbeschluss des OLG aufgehoben — Verletzung von Art. 4 GRCh (unzureichende Gesamtwürdigung der Haftbedingungen).
Auslieferung zur Strafverfolgung nach Russland. Das Bundesverfassungsgericht stoppte die Übergabe per einstweiliger Anordnung; nachdem das OLG erneut entschieden hatte (§ 33a StPO), stoppte Karlsruhe die Übergabe ein zweites Mal — im Folgeverfahren 2 BvR 1661/19.
→ Einstweilige Anordnung: Übergabe untersagt. Nachdem das OLG erneut entschieden hatte, hob das BVerfG auch diese Entscheidung auf (Beschluss v. 22.10.2019 — 2 BvR 1661/19, siehe oben). Das Verfahren 2 BvR 894/19 wurde daraufhin eingestellt — mit voller Auslagenerstattung durch das Land, wie bei einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde.
Die dargestellten Verfahren sind anonymisiert; die zugrunde liegenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind amtlich veröffentlicht und unter dem jeweiligen Aktenzeichen abrufbar. Ergebnisse in einzelnen Verfahren lassen keine Rückschlüsse auf den Ausgang künftiger Verfahren zu — jeder Fall wird individuell beurteilt. Eine einstweilige Anordnung sichert das Verfahren; sie ist keine endgültige Sachentscheidung.
Auch die letzte Instanz ist eine Option
Gegen die Zulässigkeitsentscheidung des Oberlandesgerichts gibt es kein ordentliches Rechtsmittel — aber die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht, oft verbunden mit einem Eilantrag, der den Vollzug stoppt. Entscheidend ist, alle Einwendungen frühzeitig und belastbar vorzubereiten. Genau darauf ist meine Verteidigung ausgerichtet.
Mehr dazu: Auslieferung verhindern · Europäischer Haftbefehl · Wiki: Verfassungsbeschwerde · Über mich
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