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SIS-Ausschreibung

Löschung von Fahndungseinträgen im Schengener Informationssystem. Auskunftsrecht, Widerspruch und Verwaltungsklage — in rund 30 europäischen Staaten.

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Was ist das Schengener Informationssystem (SIS)?

Das Schengener Informationssystem (SIS) ist die größte europäische Fahndungsdatenbank. Es wird von den Polizei- und Grenzbehörden aller Schengen-Staaten genutzt und enthält Ausschreibungen zur Personenfahndung, zur Einreiseverweigerung und zur Sachfahndung. Das SIS der zweiten Generation (SIS II) ging am 9. April 2013 in Betrieb; seit dem 7. März 2023 läuft das erneuerte SIS auf Grundlage der Verordnungen (EU) 2018/1860–1862. Das Zentralsystem wird von der EU-Agentur eu-LISA (technischer Betriebsstandort Straßburg) betrieben.

Für Betroffene bedeutet eine SIS-Ausschreibung massive Einschränkungen: Bei jeder Grenz- oder Polizeikontrolle im Schengen-Raum wird der Eintrag sichtbar. Je nach Art der Ausschreibung kann dies zur sofortigen Festnahme, zur Einreiseverweigerung oder zur Beschlagnahme von Dokumenten führen. Die Auswirkungen auf die Reisefreiheit, das Berufsleben und das Privatleben sind oft gravierend.

1 SIS- Ausschreibung Art. 26 VO (EU) 2018/1862 2 Festnahme Grenzkontrolle EU-weit 3 Löschung SIRENE / BKA oder Klage Rechtsschutz: Verwaltungsklage / Auslieferungsverteidigung
Die drei Schritte einer SIS-Ausschreibung — vom Eintrag im Schengener Informationssystem über die Festnahme bei der Grenzkontrolle bis zur Löschung über SIRENE/BKA oder im Klageweg.

Arten der SIS-Ausschreibung

Das SIS kennt verschiedene Ausschreibungskategorien. Sie sind in drei Verordnungen geregelt: der Verordnung (EU) 2018/1862 (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit), der Verordnung (EU) 2018/1861 (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) und der Verordnung (EU) 2018/1860 (Rückkehr). Jede Kategorie hat eigene Rechtsgrundlagen und Rechtsfolgen.

Artikel 26: Ausschreibung zur Festnahme zwecks Übergabe oder Auslieferung

Diese Ausschreibung ist die schärfste Form. Sie wird auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls oder eines internationalen Haftbefehls eingetragen und führt bei Antreffen der Person zur sofortigen Festnahme. Der ausschreibende Staat ersucht um Übergabe oder Auslieferung.

Artikel 24 der Verordnung (EU) 2018/1861: Ausschreibung zur Einreise- und Aufenthaltsverweigerung

Diese Ausschreibung richtet sich gegen Drittstaatsangehörige und bewirkt, dass die betroffene Person keinen Zugang zum Schengen-Raum erhält oder bei der Einreise zurückgewiesen wird. Sie wird häufig von nationalen Ausländerbehörden veranlasst — etwa nach einer Abschiebung oder bei Sicherheitsbedenken.

Artikel 32: Ausschreibung vermisster und schutzbedürftiger Personen

Vermisste Personen — insbesondere Minderjährige oder schutzbedürftige Erwachsene — werden zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Ziel ist die Feststellung des Aufenthalts und gegebenenfalls die Inobhutnahme.

Artikel 36: Ausschreibung zur verdeckten oder gezielten Kontrolle

Bei dieser Kategorie wird die betroffene Person nicht festgenommen, sondern bei Antreffen verdeckt kontrolliert. Die Behörden sammeln Informationen über Reiserouten, Begleiter und Aufenthaltsorte. Der Betroffene erfährt in der Regel nichts von dieser Überwachung.

Aktenordner und Fachliteratur im Kanzleiregal, Bearbeitung von SIS-Ausschreibungen und europäischem Polizeirecht
Sorgfältige Aufarbeitung jeder SIS-Ausschreibung — von der Auskunft bis zur Löschung.

Rechtsschutz gegen SIS-Ausschreibungen

Das europäische und deutsche Recht gewähren Betroffenen verschiedene Rechtsschutzmöglichkeiten gegen ungerechtfertigte oder fehlerhafte SIS-Einträge. Der Rechtsschutz ist allerdings komplex, da mehrere Rechtsordnungen und Behörden beteiligt sein können.

Auskunftsrecht

Jede Person hat das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob sie im SIS ausgeschrieben ist (Art. 67 der Verordnung (EU) 2018/1862; für Ausschreibungen zur Einreiseverweigerung Art. 53 der Verordnung (EU) 2018/1861). In Deutschland ist das Bundeskriminalamt (BKA) als nationale SIRENE-Stelle der Ansprechpartner. Der Auskunftsantrag kann formlos an das BKA gerichtet werden.

Das BKA teilt mit, ob eine Ausschreibung besteht, welche Daten gespeichert sind und welcher Staat die Ausschreibung veranlasst hat. In bestimmten Fällen kann die Auskunft aus Sicherheitsgründen verweigert oder eingeschränkt werden — etwa bei verdeckten Kontrollen nach Art. 36.

Löschungsantrag beim ausschreibenden Staat

Die Löschung einer SIS-Ausschreibung kann grundsätzlich nur der Staat veranlassen, der die Ausschreibung eingetragen hat. Der Betroffene muss sich daher an die zuständige Behörde des ausschreibenden Staates wenden — entweder direkt oder über das SIRENE-Büro des eigenen Aufenthaltsstaates.

Die Behörde des ausschreibenden Staates prüft, ob die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der Ausschreibung noch vorliegen. Ist dies nicht der Fall — etwa weil der zugrunde liegende Haftbefehl aufgehoben wurde oder die Ausschreibung fehlerhaft ist —, muss die Löschung erfolgen.

Widerspruch und Verwaltungsklage in Deutschland

Wenn das BKA eine Auskunft verweigert oder die Löschung ablehnt, kann der Betroffene Widerspruch einlegen und anschließend Verwaltungsklage vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden erheben. Zudem kann der Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfDI) als Kontrollstelle angerufen werden.

Bei SIS-Ausschreibungen, die von anderen Schengen-Staaten veranlasst wurden, ist der Rechtsschutz schwieriger. Der Betroffene kann sich an die Datenschutzaufsichtsbehörde des ausschreibenden Staates wenden oder bei der zuständigen nationalen Justizbehörde die Überprüfung der Ausschreibung beantragen.

Konsultationsverfahren zwischen SIRENE-Büros

Ein besonders wirksames Instrument ist das Konsultationsverfahren zwischen den SIRENE-Büros. Wenn ein Schengen-Staat feststellt, dass eine Ausschreibung eines anderen Staates fehlerhaft oder unverhältnismäßig ist, kann er ein Konsultationsverfahren einleiten. In der Praxis kann das SIRENE-Büro des BKA den ausschreibenden Staat auffordern, die Ausschreibung zu überprüfen und gegebenenfalls zu löschen.

Typische Fallkonstellationen

In meiner Praxis treten bestimmte Konstellationen regelmäßig auf.

Politisch motivierte Ausschreibungen

Einige Staaten nutzen SIS-Ausschreibungen, um politische Dissidenten, Journalisten oder Geschäftsleute zu verfolgen. Insbesondere Ausschreibungen aus der Türkei, Russland oder bestimmten Balkanstaaten stehen häufig im Zusammenhang mit politisch motivierten Strafverfahren. In diesen Fällen kann die Löschung unter Berufung auf das Verbot politischer Verfolgung und die EMRK erreicht werden.

Überholte Ausschreibungen

Nicht selten bleiben SIS-Ausschreibungen bestehen, obwohl der zugrunde liegende Haftbefehl längst aufgehoben, das Strafverfahren eingestellt oder die Strafe verbüßt wurde. Hier liegt ein klarer Löschungsanspruch vor — die Ausschreibung ist rechtswidrig geworden und muss unverzüglich entfernt werden.

Fehlerhafte Personendaten

Verwechslungen und fehlerhafte Daten kommen im SIS vor. Wenn eine unbeteiligte Person aufgrund gleicher oder ähnlicher Personalien betroffen ist, hat sie einen Berichtigungsanspruch. In dringenden Fällen kann über das SIRENE-Büro eine sofortige Kennzeichnung der Ausschreibung (sog. Flag) erreicht werden, die eine Festnahme verhindert.

Zusammenspiel von SIS und Interpol

SIS-Ausschreibungen und Interpol-Fahndungen (Red Notices, Diffusions) bestehen häufig parallel. Ein ersuchender Staat schreibt eine Person sowohl im SIS als auch über Interpol aus, um eine möglichst lückenlose Fahndung zu gewährleisten. Für die Verteidigung bedeutet dies, dass eine umfassende Strategie erforderlich ist: Die Löschung der SIS-Ausschreibung allein genügt nicht, wenn parallel eine Interpol Red Notice fortbesteht — und umgekehrt.

Ich verfolge daher in der Regel eine Doppelstrategie: Gleichzeitige Anträge auf Löschung der SIS-Ausschreibung beim BKA bzw. der zuständigen ausländischen Behörde und auf Löschung der Interpol-Ausschreibung bei der CCF (Commission for the Control of Interpol's Files) in Lyon.

Fristen und Speicherungsdauer

SIS-Ausschreibungen zur Festnahme (Art. 26) werden grundsätzlich für die Dauer aufrechterhalten, die für den zugrunde liegenden Zweck erforderlich ist. Ausschreibungen zur Einreiseverweigerung (Art. 24 der Verordnung (EU) 2018/1861) werden grundsätzlich innerhalb von drei Jahren überprüft — fünf Jahre, wenn die zugrunde liegende nationale Entscheidung länger gilt; nach individueller Prüfung ist eine Verlängerung möglich. Der ausschreibende Staat ist verpflichtet, die Ausschreibung regelmäßig zu überprüfen und bei Wegfall der Voraussetzungen zu löschen.

Warum ich?

Die Löschung einer SIS-Ausschreibung erfordert fundierte Kenntnisse des europäischen Polizei- und Datenschutzrechts sowie der Verfahrensabläufe bei BKA, SIRENE-Büros und ausländischen Behörden. Ich habe zahlreiche SIS-Löschungen erfolgreich durchgesetzt — sowohl auf dem Verwaltungsweg als auch vor Gericht. Ich koordiniere die Verfahren in Deutschland und im Ausstellungsstaat und verfolge stets eine Gesamtstrategie unter Einbeziehung paralleler Interpol-Verfahren.

SIS-Ausschreibung auf einen Blick

Art der Ausschreibung

Die schärfste Form ist die Ausschreibung zur Festnahme nach Art. 26 auf Grundlage eines Europäischen oder internationalen Haftbefehls — sie führt bei Antreffen zur sofortigen Festnahme. Daneben gibt es Ausschreibungen zur Einreiseverweigerung (Art. 24 der Verordnung (EU) 2018/1861), zu vermissten Personen (Art. 32) und zur verdeckten Kontrolle (Art. 36 der Verordnung (EU) 2018/1862).

Löschung & Rechtsschutz

Löschen kann nur der ausschreibende Staat — der Antrag läuft über dessen Behörde oder das SIRENE-Büro des BKA. Lehnt das BKA ab, sind Widerspruch und Verwaltungsklage vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden möglich, ergänzt durch das Konsultationsverfahren zwischen den SIRENE-Büros.

SIS und Interpol zusammen denken

SIS-Ausschreibungen und Interpol-Fahndungen bestehen häufig parallel — die Löschung der einen genügt nicht, wenn die andere fortbesteht. Ich verfolge daher regelmäßig eine Doppelstrategie: Löschung der SIS-Ausschreibung beim BKA bzw. der ausländischen Behörde und der Interpol-Ausschreibung bei der CCF in Lyon.

Was Betroffene oft fragen

Was bedeutet eine SIS-Ausschreibung nach Art. 26 für mich?
Die Ausschreibung zur Festnahme nach Art. 26 (früher Art. 26 des SIS-II-Beschlusses 2007/533/JI, heute Art. 26 der Verordnung (EU) 2018/1862) ist die schärfste Form. Sie wird auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls oder eines internationalen Haftbefehls eingetragen und führt bei Antreffen der Person zur sofortigen Festnahme. Der ausschreibende Staat ersucht um Übergabe oder Auslieferung.
Wie erfahre ich, ob ich im SIS ausgeschrieben bin?
Jede Person hat das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob sie im SIS ausgeschrieben ist (Art. 67 der Verordnung (EU) 2018/1862; für Ausschreibungen zur Einreiseverweigerung Art. 53 der Verordnung (EU) 2018/1861). In Deutschland ist das Bundeskriminalamt (BKA) als nationale SIRENE-Stelle der Ansprechpartner. Das BKA teilt mit, ob eine Ausschreibung besteht, welche Daten gespeichert sind und welcher Staat sie veranlasst hat — in bestimmten Fällen kann die Auskunft aus Sicherheitsgründen eingeschränkt werden.
Wie wird eine SIS-Ausschreibung gelöscht?
Die Löschung kann grundsätzlich nur der Staat veranlassen, der die Ausschreibung eingetragen hat. Der Betroffene muss sich daher an die zuständige Behörde des ausschreibenden Staates wenden — entweder direkt oder über das SIRENE-Büro des eigenen Aufenthaltsstaates. Liegen die Voraussetzungen nicht mehr vor, etwa weil der Haftbefehl aufgehoben wurde oder die Ausschreibung fehlerhaft ist, muss die Löschung erfolgen.
Was kann ich tun, wenn das BKA die Löschung ablehnt?
Wenn das BKA eine Auskunft verweigert oder die Löschung ablehnt, kann der Betroffene Widerspruch einlegen und anschließend Verwaltungsklage vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden erheben. Zudem kann der Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfDI) als Kontrollstelle angerufen werden. Ein besonders wirksames Instrument ist das Konsultationsverfahren zwischen den SIRENE-Büros.
Genügt die Löschung der SIS-Ausschreibung allein?
Nicht immer: SIS-Ausschreibungen und Interpol-Fahndungen (Red Notices, Diffusions) bestehen häufig parallel. Die Löschung der SIS-Ausschreibung allein genügt nicht, wenn parallel eine Interpol Red Notice fortbesteht — und umgekehrt. Ich verfolge daher eine Doppelstrategie: gleichzeitige Anträge auf Löschung der SIS-Ausschreibung beim BKA bzw. der ausländischen Behörde und auf Löschung der Interpol-Ausschreibung bei der CCF in Lyon.
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