Mandatsübernahme
Die Mandatsübernahme beginnt in der Regel mit einem telefonischen Erstgespräch, in dem die wesentlichen Umstände des Falls besprochen werden. Dieses Erstgespräch ist vertraulich und dient der Einschätzung der Sach- und Rechtslage. Auf dieser Grundlage unterbreite ich ein Honorarangebot.
In Notfällen — insbesondere bei Festnahmen — kann die Mandatsübernahme sofort telefonisch erfolgen. Die formale Mandatsvereinbarung wird dann nachgeholt, sobald die dringendsten Verteidigungsmaßnahmen eingeleitet sind.
Das Mandat kann vom Betroffenen selbst oder von Angehörigen erteilt werden. Bei inhaftierten Mandanten nehme ich umgehend Kontakt mit der Haftanstalt auf und beantrage einen Besuchstermin.
Honorar
Auslieferungsverfahren sind komplexe Mandate, die einen erheblichen zeitlichen und fachlichen Aufwand erfordern. Das Honorar richtet sich nach Umfang und Schwierigkeit des Einzelfalls und wird individuell vereinbart.
Wahlverteidigung
Bei der Wahlverteidigung wird das Honorar im Rahmen einer individuellen Honorarvereinbarung nach § 3a RVG festgelegt. Die Vereinbarung kann auf Stundenbasis, als Pauschalhonorar oder als Kombination aus beidem erfolgen. Der konkrete Betrag hängt von verschiedenen Faktoren ab: dem Umfang der Akten und Unterlagen, der Komplexität der Rechtslage, der Zahl der beteiligten Staaten und Behörden, dem Umfang der erforderlichen Verfahrenshandlungen sowie der Notwendigkeit von Eilmaßnahmen (Haftverschonung, einstweilige Anordnung).
Ich bespreche das Honorar offen und transparent im Erstgespräch. Es werden keine versteckten Kosten berechnet. Sollte sich der Umfang des Mandats im Verfahrensverlauf wesentlich ändern, wird dies vorher mit dem Mandanten besprochen.
Pflichtverteidigung
In Auslieferungssachen hat der Betroffene häufig Anspruch auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers. Die Beiordnung erfolgt durch das zuständige Oberlandesgericht. Ich werde regelmäßig als Pflichtverteidiger in Auslieferungsverfahren beigeordnet.
Die Pflichtverteidigung wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vergütet. Da die RVG-Gebühren in Auslieferungssachen den tatsächlichen Aufwand in der Regel nicht vollständig abdecken, kann eine ergänzende Wahlverteidigervereinbarung sinnvoll sein — dies wird im Einzelfall besprochen.
Erstberatung
Das erste Telefongespräch zur Einschätzung der Lage und Besprechung der weiteren Vorgehensweise ist vertraulich. Die Kosten einer weitergehenden Erstberatung werden vorab transparent mitgeteilt.
Typische Verfahrensschritte und Kosten
Ein Auslieferungsverfahren durchläuft mehrere Stationen, die jeweils eigenen Aufwand erfordern. Das Honorar bildet den gesamten Verteidigungsaufwand ab — von der Soforthilfe bei Festnahme über die Haftprüfung und das Zulässigkeitsverfahren bis gegebenenfalls zur Verfassungsbeschwerde.
Typische Verfahrensschritte umfassen die Soforthilfe bei Festnahme (Kontaktaufnahme, telefonische Beratung, Belehrung), die Akteneinsicht und Prüfung des Auslieferungsersuchens, den Antrag auf Haftverschonung, die Stellungnahme im Zulässigkeitsverfahren vor dem OLG, gegebenenfalls die Verfassungsbeschwerde mit Eilantrag beim BVerfG sowie parallele Verfahren (Interpol-Löschung, SIS-Löschung).
Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherungen decken Auslieferungsverfahren in der Regel nicht ab, da es sich um strafrechtliche Verfahren im internationalen Kontext handelt. Es empfiehlt sich dennoch, die Versicherungsbedingungen zu prüfen — in Einzelfällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme für die Erstberatung oder für begleitende verwaltungsrechtliche Verfahren (etwa bei SIS-Löschung).
Prozesskostenhilfe und Pflichtverteidigerbestellung
Wenn die finanzielle Situation eines Mandanten die Beauftragung eines Wahlverteidigers nicht erlaubt, prüfe ich die Möglichkeit einer Pflichtverteidigerbestellung. In Auslieferungshaftsachen ist die Beiordnung eines Pflichtverteidigers regelmäßig geboten und wird von den Oberlandesgerichten in der Regel ohne Weiteres bewilligt.
So erreichen Sie uns
Rufen Sie an oder schreiben Sie eine E-Mail. Im Erstgespräch bespreche ich mit Ihnen die Lage, die Erfolgsaussichten und das Honorar — vertraulich und unverbindlich.