Mandatsübernahme
Die Mandatsübernahme beginnt in der Regel mit einem telefonischen Erstgespräch, in dem die wesentlichen Umstände des Falls besprochen werden. Dieses Erstgespräch ist vertraulich und dient der Einschätzung der Sach- und Rechtslage. Ein verbindliches Honorarangebot für die Verteidigung unterbreite ich erst, wenn ich die Akte kenne; für die vorgelagerte Akteneinsicht und erste Prüfung vereinbare ich vorab eine feste Pauschale.
In Notfällen — insbesondere bei Festnahmen — kann die Mandatsübernahme sofort telefonisch erfolgen. Die formale Mandatsvereinbarung wird dann nachgeholt, sobald die dringendsten Verteidigungsmaßnahmen eingeleitet sind.
Das Mandat kann vom Betroffenen selbst oder von Angehörigen erteilt werden. Bei inhaftierten Mandanten nehme ich umgehend Kontakt mit der Haftanstalt auf und beantrage einen Besuchstermin.
Honorar
Auslieferungsverfahren sind komplexe Mandate, die einen erheblichen zeitlichen und fachlichen Aufwand erfordern. Das Honorar richtet sich nach Umfang und Schwierigkeit des Einzelfalls und wird individuell vereinbart.
Wahlverteidigung
Bei der Wahlverteidigung wird das Honorar im Rahmen einer individuellen Honorarvereinbarung nach § 3a RVG festgelegt. Ich arbeite dabei ausschließlich mit Pauschalvereinbarungen (Festpreis) — keine Stundenabrechnung. Die Höhe der Pauschale hängt von verschiedenen Faktoren ab: dem Umfang der Akten und Unterlagen, der Komplexität der Rechtslage, der Zahl der beteiligten Staaten und Behörden, dem Umfang der erforderlichen Verfahrenshandlungen sowie der Notwendigkeit von Eilmaßnahmen (Haftverschonung, einstweilige Anordnung).
Ich bespreche das Honorar offen und transparent im Erstgespräch. Es werden keine versteckten Kosten berechnet. Sollte sich der Umfang des Mandats im Verfahrensverlauf überraschend ändern, wird dies vorher mit dem Mandanten besprochen.
Eine ehrliche Einordnung zur Größenordnung: Die hochspezialisierte Verteidigung in einem Auslieferungsverfahren ist aufwändig — im Extremfall können Kosten bis zu einem mittleren fünfstelligen Betrag erreicht werden. Die konkrete Höhe lässt sich seriös erst nach Akteneinsicht beziffern. Die erste telefonische Einschätzung ist in jedem Fall kostenlos und unverbindlich.
Keine Pflichtverteidigung
Ich übernehme keine Pflichtverteidigungen. Die sorgfältige, zeit- und fachintensive Verteidigung in Auslieferungsverfahren lässt sich zu den gesetzlichen Gebühren der Pflichtverteidigung (RVG) wirtschaftlich nicht darstellen. Ich werde daher ausschließlich als Wahlverteidiger auf Grundlage einer individuellen Honorarvereinbarung tätig.
Erstberatung
Das erste Telefongespräch zur Einschätzung der Lage und Besprechung der weiteren Vorgehensweise ist vertraulich. Die Kosten einer weitergehenden Erstberatung werden vorab transparent mitgeteilt.
Typische Verfahrensschritte und Kosten
Ein Auslieferungsverfahren durchläuft mehrere Stationen, die jeweils eigenen Aufwand erfordern. Das Honorar bildet den gesamten Verteidigungsaufwand ab — von der Soforthilfe bei Festnahme über die Haftprüfung und das Zulässigkeitsverfahren bis gegebenenfalls zur Verfassungsbeschwerde.
Typische Verfahrensschritte umfassen die Soforthilfe bei Festnahme (Kontaktaufnahme, telefonische Beratung, Belehrung), die Akteneinsicht und Prüfung des Auslieferungsersuchens, den Antrag auf Haftverschonung, die Stellungnahme im Zulässigkeitsverfahren vor dem OLG, gegebenenfalls die Verfassungsbeschwerde mit Eilantrag beim BVerfG sowie parallele Verfahren (Interpol-Löschung, SIS-Löschung).
Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherungen decken Auslieferungsverfahren in der Regel nicht ab, da es sich um strafrechtliche Verfahren im internationalen Kontext handelt. Es empfiehlt sich dennoch, die Versicherungsbedingungen zu prüfen — in Einzelfällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme für die Erstberatung oder für begleitende verwaltungsrechtliche Verfahren (etwa bei SIS-Löschung).
So erreichen Sie mich
Rufen Sie an oder schreiben Sie eine E-Mail. Im Erstgespräch bespreche ich mit Ihnen die Lage, die Erfolgsaussichten und das Honorar — vertraulich und unverbindlich.