Auslieferungsersuchen (§ 10 IRG)
Stand: Juni 2026
Definition
Das Auslieferungsersuchen ist der förmliche Antrag eines ausländischen Staates an Deutschland, eine Person zum Zweck der Strafverfolgung oder Strafvollstreckung auszuliefern. Es ist die formelle Grundlage des Auslieferungsverfahrens.
Inhalt (§ 10 IRG)
Erforderlich sind: Angaben zur Identität des Verfolgten, Darstellung des Tatvorwurfs (Tat, Zeit, Ort), anwendbare Strafvorschriften des ersuchenden Staates, bei Verurteilung das Urteil und Angaben zur noch zu verbüßenden Strafe sowie ausreichende Verdachtsanhaltspunkte bei Strafverfolgungsersuchen.
Europäischer Haftbefehl
Der EuHb ist ein standardisiertes Formular (Anhang des Rahmenbeschlusses) und ersetzt das klassische Ersuchen im EU-Kontext. Direkter Behördenweg — kein Diplomatenweg.
Verteidigungsansatz
Die Prüfung auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit ist zentral. Fehler — unzureichende Tatbeschreibung, fehlende Strafvorschriften, unklare Identifikation — können zur Unzulässigkeit führen.
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