Wiki Auslieferungsrecht
Bundesamt für Justiz (BfJ)
Funktion
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn ist die zentrale Behörde für internationale Rechtshilfe in Strafsachen und die Bewilligungsbehörde im Auslieferungsverfahren (§ 74 IRG).
Aufgaben
Entgegennahme und Prüfung ausländischer Auslieferungsersuchen; Weiterleitung an Generalstaatsanwaltschaft und OLG; politische Prüfung im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt; Bewilligungsentscheidung; Koordinierung der Übergabe.
SIS und Interpol
Das BfJ koordiniert Löschungsverfahren beim Schengener Informationssystem. Auskunftsersuchen zur eigenen SIS-Ausschreibung sind an das BKA zu richten.
Beratung
Fragen zum Auslieferungsverfahren?
Ich stehe 24/7 zur Verfügung.
0171 – 40 75 75 8
Kanzlei: 0431 – 25 93 94 52