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Bolsonaro-Putschverfahren vor dem STF

Hintergrund: 8. Januar 2023

Am 8. Januar 2023 stürmten Anhänger des abgewählten brasilianischen Präsidenten Jair Bolsonaro die drei Regierungsgewalten in Brasília — den Kongress (Congresso Nacional), den Obersten Bundesgerichtshof (Supremo Tribunal Federal, STF) und den Präsidentenpalast (Palácio do Planalto). Der Vorgang wird in Brasilien als versuchter Staatsstreich bewertet (tentativa de golpe de Estado). Die strafrechtliche Aufarbeitung erfolgt zentral vor dem STF.

Strafrahmen und Anklagepunkte

Die Generalstaatsanwaltschaft (PGR) hat Bolsonaro und führende Mitstreiter wegen Versuchs der gewaltsamen Beseitigung des demokratischen Rechtsstaats (Art. 359-L CPB) und Putschversuchs (Art. 359-M CPB) angeklagt. Die Höchststrafen beider Delikte addieren sich auf bis zu 28 Jahre; in Verbindung mit Lei 13.964/2019 (Pacote Anticrime) liegt die theoretische Obergrenze bei der Gesamthöchststrafe von 40 Jahren Freiheitsentzug.

Ramagem-Verurteilung September 2025

Im September 2025 hat der STF in einem ersten Folge­urteil den ehemaligen ABIN-Direktor Alexandre Ramagem schuldig gesprochen — ein Präzedenz für die Bolsonaro-Hauptverhandlung. Der Inquérito INQ 4.879 (STF) ist die zentrale Akte; Berichterstatter ist Alexandre de Moraes.

Auslieferungsrechtliche Relevanz

Sollte sich Bolsonaro oder eine Schlüsselfigur des Putschverfahrens ins Ausland absetzen, würde Brasilien — trotz Vertragslosigkeit mit Deutschland — auf Grundlage der allgemeinen Gegenseitigkeit (§ 4 IRG) ein Auslieferungsersuchen stellen. Da es sich um Straftaten zur Verteidigung des demokratischen Rechtsstaats handelt, ist die politische Tat-Ausnahme (Art. 5 LII CF/1988, § 6 Abs. 1 IRG) in der deutschen Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu verneinen — vergleichbar mit der Behandlung von NS-Straftaten oder Genozid: gerade die Verteidigung der Demokratie ist nicht „politisch" im Sinne des Ausnahmebegriffs.

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