Estado de coisas inconstitucional — STF ADPF 347/2015
Begriff und Herkunft
Der Begriff estado de coisas inconstitucional („verfassungswidriger Sachverhalt") wurde ursprünglich von der kolumbianischen Corte Constitucional in T-153/1998 entwickelt und vom brasilianischen Supremo Tribunal Federal (STF) in ADPF 347 MC/DF übernommen. Er bezeichnet eine systemische und strukturelle Verletzung von Grundrechten, die nicht durch Einzelfallentscheidungen behoben werden kann, sondern eine koordinierte Reaktion mehrerer Staatsorgane erfordert.
STF-Entscheidung v. 09.09.2015
In der vorläufigen Entscheidung der ADPF 347 (Berichterstatter: Justiz Marco Aurélio Mello) hat der STF am 9. September 2015 den brasilianischen Strafvollzug als estado de coisas inconstitucional erklärt. Begründung: systemische Überbelegung, Gewalt, mangelnde medizinische Versorgung, Versagen der Rehabilitationsziele. Die Entscheidung ordnet u.a. an, dass Haftrichter binnen 24 Stunden nach Inhaftierung eine Haftprüfung (audiência de custódia) durchführen müssen.
Faktische Lage
Brasilien hat (Stand 2024/2025) rund 810.000 Inhaftierte bei einer offiziellen Kapazität von etwa 470.000 Plätzen — eine Belegungsquote von rund 173 %. Drei IACHR-Provisional-Measures-Verfahren (Curado/Pedrinhas/La Tramacúa) belegen die internationale Wahrnehmung der Lage.
Bedeutung für Auslieferungsverfahren
Die ADPF 347 ist im deutschen Auslieferungsverfahren ein zentrales Argument im Rahmen von Art. 3 EMRK / Art. 4 GRCh: Die höchstrichterliche Selbsterklärung Brasiliens, der Strafvollzug verletze Grundrechte, schafft eine kaum widerlegbare Vermutung systemischer Mängel. Diplomatische Zusicherungen zur konkreten Unterbringung des Verfolgten sind daher zwingend einzuholen und einzelfallbezogen zu konkretisieren (vgl. EuGH Aranyosi/Căldăraru, EGMR Pirozzi/Belgien).
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