Diplomatische Zusicherungen
Stand: Juli 2026
Definition
Diplomatische Zusicherungen sind förmliche Erklärungen des ersuchenden Staates gegenüber Deutschland, mit denen bestimmte Behandlungsstandards zugesagt werden — typischerweise zu Haftbedingungen, Verfahrensgarantien oder Nichtanwendung der Todesstrafe.
Funktion
Sie sollen ein bestehendes Auslieferungshindernis (z.B. menschenunwürdige Haftbedingungen) überbrücken und die Zulässigkeit der Auslieferung trotz bestehender Bedenken herbeiführen.
Anforderungen an Verlässlichkeit
BVerfG und EGMR akzeptieren Zusicherungen nicht ungeprüft. Maßgeblich: Inhalt und Konkretheit der Zusicherung, bisherige Einhaltung durch diesen Staat, allgemeine Menschenrechtslage, Möglichkeit der Überprüfung (Konsularbesuche, Monitoring).
Kritische Staaten
Das BVerfG hat OLG-Entscheidungen, die sich auf türkische Zusicherungen stützten, mehrfach aufgehoben, weil deren Belastbarkeit nicht ausreichend geprüft worden war (zum Gefängnis Yalvaç: Beschl. v. 18.12.2023 – 2 BvR 1368/23; Beschl. v. 21.05.2024 – 2 BvR 1694/23). Bei Russland, Aserbaidschan, China, Iran und UAE ist besondere Skepsis geboten.
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