Bundesverfassungsgericht im Auslieferungsrecht
Letzte Rechtsschutzmöglichkeit
Da OLG-Beschlüsse zur Zulässigkeit der Auslieferung nach § 13 IRG unanfechtbar sind, ist die Verfassungsbeschwerde zum BVerfG der einzige Weg, eine Auslieferungsentscheidung noch abzuwenden.
Prüfungsmaßstab
Das BVerfG prüft Verletzungen spezifischer Grundrechte: Art. 1 I GG (Menschenwürde), Art. 2 II GG (Freiheit), Art. 16 II GG (Auslieferungsschutz), Art. 19 IV GG (effektiver Rechtsschutz), Art. 101 I GG (gesetzlicher Richter), GRCh Art. 4, 47, 48.
Einstweilige Anordnung
Regelmäßig mit Verfassungsbeschwerde zu verbinden (§ 32 BVerfGG). Das BVerfG kann die Auslieferung bis zur Entscheidung aussetzen. Zeitdruck ist prägend — Anwalt muss unmittelbar nach OLG-Entscheidung handeln.
Aktuelle Praxis
Mehrfache Stopps von Auslieferungen an die Türkei (2025), Aufhebung unverhältnismäßiger Haftbefehle, Präzisierung der Prüfung systemischer EuHb-Mängel.
Fragen zum Auslieferungsverfahren?
Ich stehe 24/7 zur Verfügung.