Wiki Auslieferungsrecht
Haftanstalten in Kasachstan
Stand: Juli 2026
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Der kasachische Strafvollzug umfasst etwa 33.000 Inhaftierte (Stand 2023/2024) — nach einem massiven Rückgang seit 2000 (damals über 500, heute ca. 163 Gefangene je 100.000 Einwohner). Die Vollzugsanstalten werden vom Komitee des Strafvollzuges des Innenministeriums (KUIS) verwaltet. Materiell bleiben die strukturellen Probleme der Sowjet-Ära jedoch erhalten.
Der Karaganda-Vollzugskomplex (behördliche Anstaltskennung AK-159 mit mehreren Einzelanstalten, u. a. AK-159/7 in Dolinka) ist der größte und historisch bedeutendste Vollzugsknotenpunkt Kasachstans. Er ist Erbe des sowjetischen GULAG-Systems (KARLAG). Die strukturellen Mängel reichen von Überbelegung über mangelnde medizinische Versorgung bis zu dokumentierten Foltervorwürfen.
Die SI-1 Almaty (Sledstvenny Izolyator, Untersuchungshaftanstalt 1) war zentraler Schauplatz der Massenfestnahmen nach dem Januar-Aufstand 2022 (Qantar Oqyğasy). Berichte des UN-Menschenrechtsbüros (OHCHR) und der KMBHR (Kasachstanisches Internationales Büro für Menschenrechte) dokumentieren Foltervorwürfe und systematische Misshandlung in den Wochen nach den Ereignissen.
Der UN-Anti-Folter-Ausschuss (CAT) hat in seinen Concluding Observations vom Juni 2023 (CAT/C/KAZ/CO/4) zu Kasachstan strukturelle Folterproblematik, mangelnde unabhängige Untersuchungen und unzureichende Verfolgung von Tätern aus dem Sicherheitsapparat festgestellt. Diese Erkenntnisse sind in deutschen Auslieferungsverfahren als Tatsachengrundlage für die Risikoprüfung nach Art. 3 EMRK heranzuziehen.
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