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EEA — Europäische Ermittlungsanordnung

Stand: Juli 2026

Was ist die EEA?

Die Europäische Ermittlungsanordnung (EEA, englisch: European Investigation Order/EIO) ist ein Instrument der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen innerhalb der EU. Sie wurde durch die Richtlinie 2014/41/EU eingeführt und in Deutschland durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) umgesetzt; die Regelungen zur Europäischen Ermittlungsanordnung finden sich seither in den §§ 91a ff. IRG.

Abgrenzung zum EuHb

Während der Europäische Haftbefehl auf die Übergabe einer Person abzielt, betrifft die EEA die grenzüberschreitende Beweiserhebung. Mit einer EEA kann ein ausstellender Staat eine andere Justizbehörde ersuchen, Ermittlungsmaßnahmen durchzuführen — etwa Zeugenvernehmungen, Durchsuchungen, Überwachungsmaßnahmen oder die Herausgabe von Bankdaten.

Rechtsschutz

Die betroffene Person kann gegen die Vollstreckung einer EEA im Vollstreckungsstaat Rechtsbehelfe einlegen. Ablehnungsgründe sind unter anderem: Verstoß gegen den ne-bis-in-idem-Grundsatz, Immunität, wesentliche nationale Sicherheitsinteressen oder fehlende beiderseitige Strafbarkeit bei bestimmten Maßnahmen. Eine umfassende Grundrechtsprüfung ist ebenfalls möglich.

Bedeutung in der Praxis

Die EEA ist für die Strafverteidigung relevant, wenn Ermittlungsmaßnahmen im Ausland die Grundlage für ein gegen den Mandanten geführtes Verfahren bilden oder wenn gegen einen im Ausland befindlichen Mandanten Ermittlungshandlungen drohen. Anfechtungsmöglichkeiten sollten frühzeitig geprüft werden.

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