Rechtshilfeersuchen — Begriff und Verfahren
Begriff und Funktion
Das Rechtshilfeersuchen ist das förmliche diplomatische oder justizielle Ersuchen eines Staates an Deutschland, eine Person auszuliefern oder sonstige Rechtshilfe zu leisten. Im Auslieferungsrecht ist es Voraussetzung des förmlichen Verfahrens und löst die Prüfungspflicht des OLG aus. Ohne förmliches Ersuchen kann keine Auslieferung erfolgen — vorläufige Festnahme und vorläufige Auslieferungshaft sind jedoch auf Basis eines Haftbefehls möglich.
Inhalt und Form
Das Ersuchen muss nach §§ 10, 30 IRG enthalten: Personalien des Verfolgten, Sachverhaltsdarstellung, anwendbare Strafnormen mit Strafrahmen, Angaben zum Haftbefehl sowie — bei Abwesenheitsurteilen — Angaben zum Verfahrensablauf. Im EuHb-Verfahren ersetzt der standardisierte EuHb-Formular das klassische Ersuchen.
Übermittlungsweg
Klassisch erfolgt die Übermittlung auf diplomatischem Weg über das Auswärtige Amt an das Bundesamt für Justiz. Im EuHb-Verfahren ist die unmittelbare justizielle Übermittlung (Gericht an Gericht) vorgesehen. Im Verhältnis zu Staaten ohne Auslieferungsvertrag ist der diplomatische Weg zwingend.
Mängel des Ersuchens
Formelle Mängel können zur Unzulässigkeit der Auslieferung führen oder Nachforderungen auslösen. Inhaltliche Unklarheiten berechtigen das OLG, ergänzende Informationen vom ersuchenden Staat einzuholen. Der Verfolgte kann Mängel im Rahmen seiner Anhörung geltend machen.
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