Europol im Auslieferungsrecht
Stand: Juni 2026
Was ist Europol?
Europol (European Union Agency for Law Enforcement Cooperation) ist die Strafverfolgungsbehörde der EU mit Sitz in Den Haag. Sie unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung schwerer internationaler Kriminalität und Terrorismus, hat aber keine eigenen Exekutivbefugnisse — sie darf keine Verhaftungen vornehmen oder Durchsuchungen anordnen.
Rolle in Auslieferungssachen
Europol koordiniert und unterstützt grenzüberschreitende Ermittlungen, die häufig zu Auslieferungsersuchen führen. Es betreibt die Europol-Informationsdatenbank (EIS) und das Analysesystem SIENA. In Fahndungsverfahren kann Europol an der Erstellung und Verbreitung von Fahndungsmeldungen mitwirken, die ihrerseits die Grundlage für einen EuHb oder eine Interpol-Ausschreibung bilden.
Abgrenzung zu Interpol
Im Gegensatz zu Interpol agiert Europol ausschließlich innerhalb der EU. Interpol ist weltweit tätig und betreibt das Noticesystem (Red Notice, Diffusion). In der Praxis werden beide Systeme parallel genutzt, wenn eine Person international gesucht wird.
Rechtsschutz
Betroffene Personen haben das Recht, Auskunft über gespeicherte Daten bei Europol zu beantragen und unrichtige Daten korrigieren oder löschen zu lassen. Zuständig ist der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB). Diese Möglichkeiten können in Fahndungs- und Auslieferungssachen strategisch relevant sein.
Fragen zum Auslieferungsverfahren?
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