Red Notice — Interpol-Fahndungsausschreibung
Stand: Juli 2026
Rechtsnatur und Wirkung
Eine Red Notice ist eine internationale Fahndungsausschreibung von Interpol, die auf Ersuchen eines Mitgliedstaats ausgestellt wird. Sie ist keine Verhaftungsanordnung und begründet keine Auslieferungspflicht. Jedoch veranlasst sie Mitgliedstaaten regelmäßig zur vorläufigen Festnahme des Gesuchten, um das förmliche Auslieferungsverfahren zu ermöglichen (vgl. §§ 19 f. IRG für Deutschland).
Voraussetzungen der Ausstellung
Interpol stellt Red Notices nur aus, wenn ein nationaler Haftbefehl oder eine gleichwertige Justizentscheidung vorliegt. Zur Strafverfolgung muss die Tat mit einer Höchststrafe von mindestens 2 Jahren Freiheitsentzug bedroht sein; zur Strafvollstreckung müssen mindestens 6 Monate Freiheitsstrafe verhängt oder noch zu verbüßen sein (Art. 83 der Interpol-Datenverarbeitungsvorschriften). Nach Art. 2 und 3 der Interpol-Satzung sind Red Notices unzulässig für Verfahren mit überwiegend politischem, militärischem, religiösem oder rassischem Hintergrund (Art. 3-Verbot).
Anfechtung und Löschung
Der Gesuchte kann bei der Kommission zur Kontrolle der Dateien von Interpol (CCF) Antrag auf Überprüfung und Löschung stellen. Löschungsgründe: Verstoß gegen Art. 3 der Interpol-Satzung (politische Motivation), Menschenrechtsverletzungen, bereits vollstreckte Strafe, Verfahrensfehler. Das Verfahren dauert typischerweise 9–18 Monate. Bis zur CCF-Entscheidung kann eine einstweilige Sperrung (blocking) beantragt werden.
Strategische Bedeutung
Für Mandanten mit Red Notice ist anwaltliches Handeln auf zwei Ebenen erforderlich: (1) nationale Ebene — Anfechtung im Festnahmestaat und Begleitung des Auslieferungsverfahrens; (2) Interpol-Ebene — CCF-Antrag zur dauerhaften Löschung. Beides sollte parallel verfolgt werden, da CCF-Verfahren nicht Festnahmen in Drittstaaten ausschließen.
Fragen zum Auslieferungsverfahren?
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