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Interpol im Auslieferungsrecht

Was ist Interpol?

Interpol (International Criminal Police Organization) ist eine internationale Organisation mit Sitz in Lyon, der 196 Mitgliedstaaten angehören. Sie erleichtert die internationale Polizeizusammenarbeit, hat jedoch selbst keine exekutiven Befugnisse: Interpol verhaftet nicht, durchsucht nicht und klagt nicht an. Die eigentlichen Maßnahmen werden von den nationalen Behörden der Mitgliedstaaten durchgeführt.

Das Fahndungssystem: Notices

Interpol betreibt ein System internationaler Fahndungsmitteilungen, sogenannte Notices. Im Auslieferungsrecht relevant sind vor allem:

  • Red Notice: Ersuchen um Festnahme oder Aufenthaltsermittlung einer Person mit Blick auf eine Auslieferung. Sie ist kein internationaler Haftbefehl, wird aber von vielen Staaten wie einer Festnahmeanordnung behandelt.
  • Diffusion: Eine weniger formelle Fahndungsmitteilung, die direkt von einem nationalen Büro (NCB) an andere NCBs übermittelt wird, ohne dass Interpol-Zentrale eingeschaltet wird.
  • Blue Notice: Dient der Informationssammlung über eine Person.

Rechtsschutz: CCF

Gegen eine Red Notice oder Diffusion kann die betroffene Person beim Commission for the Control of Interpol's Files (CCF) Beschwerde einlegen. Die CCF prüft, ob die Ausschreibung Interpols Regeln — insbesondere das Verbot der Nutzung für politische, militärische, religiöse oder rassische Zwecke (Art. 3 Interpol-Statut) — einhält. Bei einem Verstoß wird die Notice gelöscht.

Missbrauchspotenzial

In der Praxis nutzen einige Staaten Red Notices missbräuchlich zur Verfolgung politischer Gegner, Dissidenten oder Geschäftsrivalen. Deutschland und andere Rechtstaaten sind verpflichtet, Red Notices nicht automatisch umzusetzen, sondern auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. Ein laufendes CCF-Verfahren kann im deutschen Auslieferungsverfahren als Hinweis auf eine politisch motivierte Verfolgung relevant sein.

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