Verfahrensarten
Auslieferungsrecht (Überblick) Auslieferung verhindern Europäischer Haftbefehl Internationaler Haftbefehl Auslieferungshaft Interpol & Red Notice SIS-Ausschreibung Vollstreckung ausl. Urteile Internationale Rechtshilfe
Über mich
Rechtsanwalt Meyer Die Kanzlei Honorar Erfolge
Informationen
Wiki / Lexikon Länderliste A–Z Erste Hilfe Aktuelles FAQ
Sprache / Language
🇩🇪 Deutsch 🇬🇧 English
0171 – 40 75 75 8

Eilrechtsschutz im Auslieferungsverfahren

Stand: Juni 2026

Überblick

Im Auslieferungsverfahren können sich Fragen des Eilrechtsschutzes auf verschiedenen Ebenen stellen: im innerstaatlichen Verfahren vor dem OLG und dem BVerfG sowie auf europäischer Ebene vor dem EGMR. Ziel ist jeweils die vorläufige Aussetzung oder Verhinderung einer drohenden Auslieferung.

Einstweilige Anordnung des BVerfG

Das Bundesverfassungsgericht kann nach § 32 BVerfGG einstweilige Anordnungen erlassen. Im Auslieferungsrecht wird dies genutzt, um eine unmittelbar bevorstehende Auslieferung auszusetzen, bis eine Verfassungsbeschwerde geprüft werden kann. Der Antrag muss schlüssig darlegen, dass die Auslieferung Grundrechte aus Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 6 EMRK oder weiteren Schutzstandards verletzt. Der BVerfG entscheidet in solchen Verfahren häufig sehr kurzfristig.

Haftprüfung und Haftverschonung

Gegen den Auslieferungshaftbefehl selbst ist Haftprüfung nach § 26 IRG möglich. Das OLG prüft dabei die formellen Voraussetzungen und ob Haftgründe vorliegen. Eine Haftverschonung nach § 25 IRG kommt in Betracht, wenn keine Fluchtgefahr besteht und mildere Mittel ausreichen.

Rule 39 EGMR

Auf europäischer Ebene bietet Rule 39 der EGMR-Verfahrensordnung die Möglichkeit, einstweiligen Rechtsschutz unmittelbar beim Gerichtshof in Straßburg zu beantragen. Der Antrag muss formgebunden eingereicht werden und eine drohende, irreparable Verletzung der EMRK — insbesondere Art. 3 — darlegen. Anordnungen nach Rule 39 binden die Mitgliedstaaten unmittelbar.

Praktische Bedeutung

Eilrechtsschutz ist in Auslieferungssachen besonders wichtig, weil Auslieferungen vollendete Tatsachen schaffen. Anwälte müssen in der Lage sein, gleichzeitig auf mehreren Ebenen zu agieren — Haftprüfung, BVerfG-Antrag und EGMR-Beschwerde — um einen effektiven Schutz sicherzustellen. Die Frist ist oft sehr knapp, da Auslieferungen kurzfristig vollzogen werden können.

← Zurück zum Wiki-Index

Sind Sie selbst betroffen? Dieser Begriff stammt aus dem Auslieferungsverfahren. Verschaffen Sie sich einen Überblick — oder handeln Sie im Notfall sofort: Auslieferungsrecht im Überblick · Auslieferung nach Land A–Z · Erste Hilfe bei Festnahme.
Beratung

Fragen zum Auslieferungsverfahren?

Ich stehe 24/7 zur Verfügung.

0171 – 40 75 75 8
Kanzlei: 0431 – 25 93 94 52
Termin buchen