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Löschung von Red Notice und SIS-Ausschreibung

Stand: Juni 2026

Überblick

Internationale Fahndungsausschreibungen — insbesondere Interpol Red Notices und SIS-II-Ausschreibungen — können auch dann fortbestehen, wenn der ursprüngliche Anlass entfallen ist: etwa weil ein Strafverfahren eingestellt, ein Freispruch ergangen oder eine Auslieferung abgelehnt wurde. Die aktive Beantragung der Löschung ist daher ein wichtiger Schritt zur Wiederherstellung der Reisefreiheit.

Löschung einer Interpol Red Notice

Der Antrag auf Löschung einer Red Notice wird beim CCF (Commission for the Control of Interpol's Files) in Lyon gestellt. Der CCF prüft, ob die Notice den Regeln der Interpol-Verfassung entspricht — insbesondere ob sie für politische, militärische, religiöse oder rassische Zwecke missbraucht wird (Art. 3 Interpol-Statut). Der Antrag kann auf Antrag der betroffenen Person oder von Amts wegen geprüft werden. Bei Erfolg wird die Notice aus Interpols Datenbank gelöscht, was die betroffenen NCBs informiert. Das Verfahren dauert in der Regel mehrere Monate.

Löschung einer SIS-II-Ausschreibung

SIS-II-Ausschreibungen (Schengener Informationssystem) werden vom ausschreibenden Mitgliedstaat gepflegt. Eine Löschung muss beim SIRENE-Büro des ausschreibenden Staates oder über die nationalen Datenschutzbehörden beantragt werden. In Deutschland ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfDI) zuständig. Bei unberechtigter Ausschreibung besteht ein Anspruch auf Berichtigung oder Löschung nach der DSGVO und dem Schengener Durchführungsübereinkommen.

Strategische Bedeutung

Solange eine Red Notice oder SIS-Ausschreibung aktiv ist, sind internationale Reisen mit erheblichem Risiko verbunden. Eine Löschung oder Sperrung der Ausschreibung kann parallel zum laufenden Auslieferungsverfahren oder nach dessen Abschluss angestrebt werden und ist oft Voraussetzung dafür, dass der Mandant wieder ungehindert reisen kann.

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