SIS II — Schengener Informationssystem
Grundlagen
Das Schengener Informationssystem II (SIS II) ist die zentrale europäische Fahndungsdatenbank der EU-Schengen-Staaten. Rechtsgrundlage ist die SIS-II-Verordnung (EU) 2018/1862. Im Auslieferungsrecht relevant sind insbesondere Ausschreibungen nach Art. 26 (zur Verhaftung zwecks Übergabe auf Basis eines EuHb) und Art. 24 (zur Verhaftung zwecks Auslieferung zu Drittstaaten).
Wirkung einer SIS-Ausschreibung
Eine SIS-Ausschreibung zur Festnahme verpflichtet alle Schengen-Mitgliedstaaten, die ausgeschriebene Person bei Auffinden festzunehmen und den ausschreibenden Staat zu benachrichtigen. Sie löst das vorläufige Auslieferungshaftverfahren aus. Die Ausschreibung ist kein Auslieferungsersuchen, ersetzt dieses aber in bestimmten Fällen (EuHb: § 83a Abs. 2 IRG).
SIS vs. Interpol Red Notice
SIS-Ausschreibungen wirken nur innerhalb des Schengen-Raums; Red Notices weltweit. Im Schengen-Raum hat die SIS-Ausschreibung Vorrang. Beide Systeme können parallel genutzt werden.
Löschung und Rechtsschutz
Ausschreibungen können beim ausschreibenden Staat und bei der nationalen SIRENE-Stelle angefochten werden. In Deutschland ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz zuständig. Wer unrichtig ausgeschrieben ist, hat einen Anspruch auf Löschung.
Fragen zum Auslieferungsverfahren?
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