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Arraigo — Vorbeugehaft im mexikanischen Strafverfahren

Was ist Arraigo?

Der Arraigo ist eine Form der Vorbeugehaft im mexikanischen Strafverfahren, die ursprünglich in Art. 16 der Verfassung von 1917 (CPEUM) verankert ist. Sie erlaubt, eine Person ohne förmliche Anklage bis zu 40 Tage festzuhalten — verlängerbar auf bis zu 80 Tage bei „organisierter Kriminalität" (delincuencia organizada). Die Maßnahme wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft (Fiscalía) durch einen Bundes-Haftrichter angeordnet.

SCJN-Entscheidung Acción de Inconstitucionalidad 29/2012

Mit Urteil vom 16. März 2017 hat die Suprema Corte de Justicia de la Nación (SCJN) in der Acción de Inconstitucionalidad 29/2012 die Anwendung des Arraigo bei Landes­straftaten für verfassungswidrig erklärt. Die Maßnahme bleibt jedoch für Bundesstraftaten der organisierten Kriminalität zulässig (Art. 16 Abs. 8 CPEUM). Die Reform vom 18.06.2008 (Sistema Penal Acusatorio) hat den Arraigo verfassungsrechtlich abgesichert; eine vollständige Abschaffung ist mehrfach im Kongress diskutiert worden.

Kritik durch UN-Antifolter-Ausschuss (CAT)

Der UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) hat in mehreren Concluding Observations zu Mexiko — zuletzt 2019 — die Abschaffung des Arraigo gefordert. Die Maßnahme schaffe „Bedingungen, die Folter und Misshandlung begünstigen" (CAT/C/MEX/CO/7). Auch der UN-Sonderberichterstatter Juan E. Méndez hat in seinem Mexiko-Bericht 2014/2015 (A/HRC/28/68/Add.3) konkrete Folter­vorwürfe im Arraigo-Kontext dokumentiert.

Bedeutung für Auslieferungsverfahren

Bei Auslieferung nach Mexiko ist die Arraigo-Praxis ein zentrales Argument im Rahmen von Art. 3 EMRK und § 73 IRG: Der Verfolgte kann nach Übergabe in Arraigo geraten, ohne dass die deutschen Behörden konkrete Garantien einfordern. Diplomatische Zusicherungen zur Vermeidung des Arraigo sind in der Verteidigung zu erwirken — analog zur Praxis bei US-Auslieferungen mit Solitary-Confinement-Risiko.

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