Verfahrensarten
Auslieferungsrecht (Überblick) Auslieferung verhindern Europäischer Haftbefehl Internationaler Haftbefehl Auslieferungshaft Interpol & Red Notice SIS-Ausschreibung Vollstreckung ausl. Urteile Internationale Rechtshilfe
Über mich
Rechtsanwalt Meyer Die Kanzlei Honorar Erfolge
Informationen
Wiki / Lexikon Länderliste A–Z Erste Hilfe Aktuelles FAQ
Notfall · 0171 – 40 75 75 8
Anrufen24/7

EuAlÜbk — Europäisches Auslieferungsübereinkommen

Stand: Juli 2026

Was ist das EuAlÜbk?

Das Europäische Auslieferungsübereinkommen (EuAlÜbk) vom 13. Dezember 1957 ist ein multilateraler Vertrag des Europarats, dem heute fast alle europäischen Staaten angehören. Es bildet die klassische völkerrechtliche Grundlage für die Auslieferung zwischen Unterzeichnerstaaten und geht dem bilateralen Recht vor.

Verhältnis zu IRG und EuHb

Im Verhältnis zwischen EU-Mitgliedstaaten wurde das EuAlÜbk weitgehend durch den Europäischen Haftbefehl verdrängt. Für Nicht-EU-Mitglieder des Europarats — wie die Schweiz oder die Türkei — bleibt es jedoch primäres Rechtsinstrument. Im Verhältnis zu Norwegen und Island gilt dagegen seit dem 1. November 2019 das Übergabeübereinkommen zwischen der EU sowie Island und Norwegen, das ein dem Europäischen Haftbefehl nachgebildetes Verfahren vorsieht und insoweit das EuAlÜbk ersetzt. Das IRG enthält in § 1 Abs. 3 eine Kollisionsregel: Vertragliche Regelungen gehen dem IRG vor, soweit sie abweichende Bestimmungen treffen.

Kernregelungen

Das EuAlÜbk regelt die Voraussetzungen der Auslieferung (Art. 1–3), das Vorgehen bei politischen und militärischen Straftaten (Art. 3–4), den Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit (Art. 2), die Auslieferung eigener Staatsangehöriger (Art. 6) sowie den Spezialitätsgrundsatz (Art. 14). Zusatzprotokolle von 1975 und 1978 erweitern und konkretisieren einzelne Regelungen.

Praktische Bedeutung

In der Praxis spielt das EuAlÜbk vor allem bei Ersuchen aus der Türkei, der Ukraine und anderen Nicht-EU-Europaratsstaaten eine Rolle. Die Auslieferungsprüfung richtet sich dann nach dem EuAlÜbk und subsidiär nach dem IRG. Besondere Aufmerksamkeit verdienen in diesen Fällen politische Hintergründe des Ersuchens sowie Haftbedingungen im ersuchenden Staat.

← Zurück zum Wiki-Index

Sind Sie selbst betroffen? Dieser Begriff stammt aus dem Auslieferungsverfahren. Verschaffen Sie sich einen Überblick — oder handeln Sie im Notfall sofort: Auslieferungsrecht im Überblick · Auslieferung nach Land A–Z · Erste Hilfe bei Festnahme.
Beratung

Fragen zum Auslieferungsverfahren?

Ich stehe 24/7 zur Verfügung.

0171 – 40 75 75 8
Kanzlei: 0431 – 25 93 94 52
Termin buchen