Verfahrensarten
Auslieferungsrecht (Überblick) Europäischer Haftbefehl Internationaler Haftbefehl Interpol & Red Notice SIS-Ausschreibung Vollstreckung ausl. Urteile Internationale Rechtshilfe
Über mich
Rechtsanwalt Meyer Die Kanzlei Honorar
Informationen
Wiki / Lexikon Länderliste A–Z Erste Hilfe Aktuelles
0171 – 40 75 75 8

TCA — EU–UK Trade and Cooperation Agreement

Entstehung und Bedeutung

Mit dem Brexit zum 31.12.2020 schied das Vereinigte Königreich aus dem System des Europäischen Haftbefehls aus. Das Trade and Cooperation Agreement (TCA) vom 30.12.2020 (ABl. EU L 444/15) enthält in Teil 3, Titel VII einen neuen Rahmen für die Übergabe gesuchter Personen zwischen UK und EU-Mitgliedstaaten.

Wesentliche Unterschiede zum EuHb

Das TCA-Übergabeverfahren ähnelt dem EuHb, enthält aber wichtige Abweichungen: (1) Das UK kann die Übergabe eigener Staatsangehöriger verweigern, sofern es die Strafverfolgung übernimmt. (2) Der Spezialitätsgrundsatz gilt strenger. (3) Die politische Kontrollmöglichkeit ist größer. (4) Die Verfahrensfristen sind weniger starr als beim EuHb.

Praktische Auswirkungen

Für Auslieferungen aus Deutschland nach UK gilt jetzt das TCA; für Auslieferungen aus UK nach Deutschland ebenfalls. Deutsch-britische Auslieferungssachen sind dadurch aufwändiger geworden. Das OLG Hamburg und OLG Frankfurt sind als Hauptdurchgangsgerichte für UK-Fälle häufig befasst. Der Anwalt muss prüfen, ob das TCA eine günstigere Position als der frühere EuHb bietet.

← Zurück zum Wiki-Index

Beratung

Fragen zum Auslieferungsverfahren?

Ich stehe 24/7 zur Verfügung.

0171 – 40 75 75 8
Kanzlei: 0431 – 25 93 94 52