TCA — EU–UK Trade and Cooperation Agreement
Stand: Juli 2026
Entstehung und Bedeutung
Mit dem Brexit zum 31.12.2020 schied das Vereinigte Königreich aus dem System des Europäischen Haftbefehls aus. Das Trade and Cooperation Agreement (TCA) vom 30.12.2020 (ABl. EU L 444 vom 31.12.2020, S. 14; endgültige Fassung ABl. EU L 149 vom 30.4.2021, S. 10) enthält in Teil 3, Titel VII einen neuen Rahmen für die Übergabe gesuchter Personen zwischen UK und EU-Mitgliedstaaten.
Wesentliche Unterschiede zum EuHb
Das TCA-Übergabeverfahren ähnelt dem EuHb, enthält aber wichtige Abweichungen: (1) EU-Mitgliedstaaten können die Übergabe eigener Staatsangehöriger an das UK verweigern oder an Bedingungen knüpfen (Art. 603 TCA) — Deutschland hat notifiziert, dass es Deutsche nicht an das UK übergibt; verweigert ein Staat die Übergabe aus diesem Grund, muss er die Übernahme der Strafverfolgung prüfen. Das UK selbst hat keine solche Erklärung abgegeben und übergibt eigene Staatsangehörige weiterhin. (2) Der Spezialitätsgrundsatz gilt strenger. (3) Die politische Kontrollmöglichkeit ist größer. (4) Die Verfahrensfristen entsprechen im Wesentlichen denen des EuHb (Art. 615 TCA: 10 Tage bei Zustimmung, sonst 60 Tage, verlängerbar um 30 Tage); mangels EuGH-Zuständigkeit ist ihre Durchsetzung jedoch schwächer ausgestaltet.
Praktische Auswirkungen
Für Auslieferungen aus Deutschland nach UK gilt jetzt das TCA; für Auslieferungen aus UK nach Deutschland ebenfalls. Deutsch-britische Auslieferungssachen sind dadurch aufwändiger geworden. Das OLG Hamburg und OLG Frankfurt sind als Hauptdurchgangsgerichte für UK-Fälle häufig befasst. Der Anwalt muss prüfen, ob das TCA eine günstigere Position als der frühere EuHb bietet.
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