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Internationaler Haftbefehl

Stand: August 2026

Definition

Der Begriff „internationaler Haftbefehl" ist kein fester Rechtsbegriff des deutschen oder internationalen Rechts, sondern wird umgangssprachlich für verschiedene Instrumente verwendet, die auf die grenzüberschreitende Festnahme und Übergabe einer Person abzielen. Im rechtlichen Sinne sind zu unterscheiden: der Europäische Haftbefehl (EuHb) innerhalb der EU, das Interpol-Fahndungssystem (Red Notice, Diffusion) und ein ausländischer nationaler Haftbefehl, der Grundlage eines Auslieferungsersuchens werden kann.

Europäischer Haftbefehl (EuHb)

Innerhalb der EU ist der EuHb das einzige echte grenzüberschreitende Festnahmeinstrument: Ein EU-Mitgliedstaat stellt einen standardisierten Haftbefehl aus, der in einem anderen Mitgliedstaat unmittelbar vollstreckt werden kann. Er beruht auf dem Rahmenbeschluss 2002/584/JI und §§ 78 ff. IRG. Der EuHb ist rechtsverbindlich für alle EU-Staaten.

Interpol Red Notice

Die Interpol Red Notice ist kein Haftbefehl, sondern ein Ersuchen um Festnahme oder Aufenthaltsermittlung. Sie entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung, wird aber in vielen Ländern — auch in Deutschland — als Anlass für eine vorläufige Festnahme genutzt, solange das Auslieferungsverfahren vorbereitet wird.

Ausländischer nationaler Haftbefehl

Im außereuropäischen Auslieferungsverkehr stellt ein Drittstaat auf Basis eines nationalen Haftbefehls ein formelles Auslieferungsersuchen an Deutschland. Das deutsche OLG prüft dann nach IRG und dem anwendbaren Vertrag, ob die Auslieferung zulässig ist. Der ausländische Haftbefehl ist dabei Voraussetzung, aber nicht hinreichende Bedingung.

Auswirkungen auf die Reisefreiheit

Besteht eine Red Notice oder ein EuHb, riskiert die betroffene Person bei jedem Grenzübertritt — auch innerhalb des Schengen-Raums — festgenommen und in das Auslieferungsverfahren überführt zu werden. Solange ein Fahndungsersuchen aktiv ist, sollte die Person ihren Aufenthalt und Reisepläne rechtlich absichern.

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