Verfahrensarten
Auslieferungsrecht (Überblick) Auslieferung verhindern Europäischer Haftbefehl Internationaler Haftbefehl Auslieferungshaft Interpol & Red Notice SIS-Ausschreibung Vollstreckung ausl. Urteile Internationale Rechtshilfe
Über mich
Rechtsanwalt Meyer Die Kanzlei Honorar Erfolge
Informationen
Wiki / Lexikon Länderliste A–Z Erste Hilfe Aktuelles FAQ
Notfall · 0171 – 40 75 75 8
Anrufen24/7

IStGH und nationales Auslieferungsrecht

Stand: Juli 2026

Paralleles Rechtssystem

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) kann von Vertragsstaaten die Übergabe von Beschuldigten verlangen. Das Verhältnis zum nationalen Auslieferungsrecht ist durch das IStGH-Gesetz (IStGHG) von 2002 geregelt. Das IStGHG und das IRG sind parallele Rechtssysteme: IStGH-Ersuchen richten sich nach §§ 1 ff. IStGHG; bilaterale und multilaterale Auslieferungsersuchen nach dem IRG.

Vorrang des IStGH

Nach Art. 90 Abs. 2 des Römer Statuts hat ein IStGH-Übergabeersuchen grundsätzlich Vorrang vor einem konkurrierenden staatlichen Auslieferungsersuchen, wenn der Vertragsstaat verpflichtet ist, dem IStGH zu kooperieren. In der Praxis sind Konkurrenzsituationen entstanden — prominent der Fall Netanjahu/Gallant (2024): der IStGH-Haftbefehl gegen israelische Amtsträger hat für EU-Mitgliedstaaten eine Übergabepflicht ausgelöst, die mit diplomatischen Rücksichten und nationalen Bewilligungsentscheidungen kollidiert.

Deutsche Rechtslage

Deutschland hat das Römer Statut ratifiziert (BGBl. 2000 II S. 1393) und das IStGHG in Kraft gesetzt. Bei einem IStGH-Übergabeersuchen prüft das OLG die Zulässigkeit nach §§ 2 ff. IStGHG. Der verfassungsändernde Gesetzgeber hat Art. 16 Abs. 2 GG mit Wirkung zum 2. Dezember 2000 geändert (Gesetz vom 29.11.2000, BGBl. I S. 1633) und in Satz 2 die Auslieferung an einen internationalen Gerichtshof ermöglicht — ein Schritt, der für reguläre Auslieferungen eigener Staatsangehöriger nicht gilt.

← Zurück zum Wiki-Index

Sind Sie selbst betroffen? Dieser Begriff stammt aus dem Auslieferungsverfahren. Verschaffen Sie sich einen Überblick — oder handeln Sie im Notfall sofort: Auslieferungsrecht im Überblick · Auslieferung nach Land A–Z · Erste Hilfe bei Festnahme.
Beratung

Fragen zum Auslieferungsverfahren?

Ich stehe 24/7 zur Verfügung.

0171 – 40 75 75 8
Kanzlei: 0431 – 25 93 94 52
Termin buchen