IStGH und nationales Auslieferungsrecht
Stand: Juli 2026
Paralleles Rechtssystem
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) kann von Vertragsstaaten die Übergabe von Beschuldigten verlangen. Das Verhältnis zum nationalen Auslieferungsrecht ist durch das IStGH-Gesetz (IStGHG) von 2002 geregelt. Das IStGHG und das IRG sind parallele Rechtssysteme: IStGH-Ersuchen richten sich nach §§ 1 ff. IStGHG; bilaterale und multilaterale Auslieferungsersuchen nach dem IRG.
Vorrang des IStGH
Nach Art. 90 Abs. 2 des Römer Statuts hat ein IStGH-Übergabeersuchen grundsätzlich Vorrang vor einem konkurrierenden staatlichen Auslieferungsersuchen, wenn der Vertragsstaat verpflichtet ist, dem IStGH zu kooperieren. In der Praxis sind Konkurrenzsituationen entstanden — prominent der Fall Netanjahu/Gallant (2024): der IStGH-Haftbefehl gegen israelische Amtsträger hat für EU-Mitgliedstaaten eine Übergabepflicht ausgelöst, die mit diplomatischen Rücksichten und nationalen Bewilligungsentscheidungen kollidiert.
Deutsche Rechtslage
Deutschland hat das Römer Statut ratifiziert (BGBl. 2000 II S. 1393) und das IStGHG in Kraft gesetzt. Bei einem IStGH-Übergabeersuchen prüft das OLG die Zulässigkeit nach §§ 2 ff. IStGHG. Der verfassungsändernde Gesetzgeber hat Art. 16 Abs. 2 GG mit Wirkung zum 2. Dezember 2000 geändert (Gesetz vom 29.11.2000, BGBl. I S. 1633) und in Satz 2 die Auslieferung an einen internationalen Gerichtshof ermöglicht — ein Schritt, der für reguläre Auslieferungen eigener Staatsangehöriger nicht gilt.
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