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IStGH und nationales Auslieferungsrecht

Paralleles Rechtssystem

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) kann von Vertragsstaaten die Übergabe von Beschuldigten verlangen. Das Verhältnis zum nationalen Auslieferungsrecht ist durch das IStGH-Gesetz (IStGHG) von 2002 geregelt. Das IStGHG und das IRG sind parallele Rechtssysteme: IStGH-Ersuchen richten sich nach §§ 1 ff. IStGHG; bilaterale und multilaterale Auslieferungsersuchen nach dem IRG.

Vorrang des IStGH

Nach Art. 90 Abs. 2 des Römer Statuts hat ein IStGH-Übergabeersuchen grundsätzlich Vorrang vor einem konkurrierenden staatlichen Auslieferungsersuchen, wenn der Vertragsstaat verpflichtet ist, dem IStGH zu kooperieren. In der Praxis sind Konkurrenzsituationen entstanden — prominent der Fall Netanjahu/Gallant (2024): der IStGH-Haftbefehl gegen israelische Amtsträger hat für EU-Mitgliedstaaten eine Übergabepflicht ausgelöst, die mit diplomatischen Rücksichten und nationalen Bewilligungsentscheidungen kollidiert.

Deutsche Rechtslage

Deutschland hat das Römer Statut ratifiziert (BGBl. 2000 II S. 1393) und das IStGHG in Kraft gesetzt. Bei einem IStGH-Übergabeersuchen prüft das OLG die Zulässigkeit nach §§ 2 ff. IStGHG. Das BVerfG hat Art. 16 Abs. 2 GG 2000 geändert, um Übergaben an den IStGH zu ermöglichen — ein Schritt, der für reguläre Auslieferungen eigener Staatsangehöriger nicht gilt.

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