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JEP — Jurisdicción Especial para la Paz

Stand: Juli 2026

Verfassungsrechtliche Grundlage

Die Jurisdicción Especial para la Paz (JEP) ist ein eigenständiger Gerichts­zweig der Republik Kolumbien, geschaffen durch das Acto Legislativo 01/2017 in Umsetzung des FARC-Friedensabkommens vom 24.11.2016. Sie ist Teil des Sistema Integral para la Paz und besteht aus Wahrheitskommission (CEV), Suche nach Verschwundenen (UBPD) und der JEP als gerichtliches Element.

Sachliche und persönliche Zuständigkeit

Die JEP ist zuständig für Straftaten vor dem 1. Dezember 2016, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt begangen wurden. Sie erfasst FARC-EP-Kämpfer, Mitglieder der Streitkräfte und der Nationalpolizei sowie zivile terceros (Dritte), die sich freiwillig der JEP unterwerfen. Hauptverfahrensformen sind das procedimiento dialógico (mit Geständnis) und das procedimiento adversarial (ohne Geständnis).

Art. 19 JEP-Statut — Auslieferungssperre

Art. 19 des JEP-Statuts begründet eine grundsätzliche Auslieferungs­sperre für Personen unter JEP-Schutz, soweit es um Vorwürfe vor dem 01.12.2016 mit Konflikt­bezug geht. Auslieferungs­ersuchen Dritter (insbes. USA) müssen vor Durchführung der JEP zur Stellungnahme vorgelegt werden — die JEP entscheidet, ob die Vorwürfe ihrer Zuständigkeit unterliegen.

Sanktionsregime

Statt klassischer Freiheits­strafen sieht das JEP-System differenzierte sanciones propias vor — bei Geständnis bis zu 8 Jahre Beschränkung von Rechten und Freiheiten mit Bewegungseinschränkung; bei späteren Geständnissen bis zu 8 Jahre Gefängnis (sanciones alternativas); bei fehlender Mitwirkung bis zu 20 Jahre nach allgemeinem Strafrecht (sanciones ordinarias).

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