Überstellung — Begriff und Abgrenzung
Begriff
Überstellung ist der allgemeine Begriff für die physische Übergabe einer Person von einem Staat an einen anderen auf Basis einer rechtlichen Grundlage. Im weiteren Sinne umfasst er sowohl die klassische Auslieferung (zur Strafverfolgung oder Strafvollstreckung) als auch die Übergabe nach dem Europäischen Haftbefehl (die im EuHb-Recht technisch als "Übergabe" bezeichnet wird) und die Verurteiltenüberstellung nach dem Überstellungsübereinkommen des Europarats.
Abgrenzung zur Auslieferung
Im engeren Sinne bezeichnet "Überstellung" die Verurteiltenüberstellung — die Verbüßung einer im Ausland verhängten Strafe im Heimatstaat. Dies ist von der Auslieferung zur Strafverfolgung zu unterscheiden: Bei der Auslieferung soll der Verfolgte im ersuchenden Staat abgeurteilt werden; bei der Überstellung wurde er dort bereits verurteilt und soll die Strafe in seinem Heimatstaat verbüßen.
EuHb-Spezialfall: "Übergabe"
Im EuHb-Recht wird der Begriff "Übergabe" (surrender) bewusst von "Auslieferung" abgegrenzt, um die vereinfachte, auf gegenseitiger Anerkennung basierende Natur des Verfahrens zu betonen. Materiell handelt es sich gleichwohl um eine Form der Überstellung.
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