Verfahrensarten
Auslieferungsrecht (Überblick) Auslieferung verhindern Europäischer Haftbefehl Internationaler Haftbefehl Auslieferungshaft Interpol & Red Notice SIS-Ausschreibung Vollstreckung ausl. Urteile Internationale Rechtshilfe
Über mich
Rechtsanwalt Meyer Die Kanzlei Honorar Erfolge
Informationen
Wiki / Lexikon Länderliste A–Z Erste Hilfe Aktuelles FAQ
Sprache / Language
🇩🇪 Deutsch 🇬🇧 English
0171 – 40 75 75 8

Haftprüfung im Auslieferungsverfahren

Stand: Juni 2026

Rechtsgrundlage

Die Haftprüfung im Auslieferungsverfahren richtet sich nach § 26 IRG. Der Verfolgte kann jederzeit die Haftprüfung beim zuständigen Oberlandesgericht beantragen. Unabhängig davon ist das OLG verpflichtet, die Fortdauer der Auslieferungshaft in regelmäßigen Abständen von Amts wegen zu prüfen.

Prüfungsmaßstab

Das OLG prüft bei der Haftprüfung, ob die formellen Voraussetzungen des Auslieferungshaftbefehls noch vorliegen, ob Haftgründe (Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr) weiterhin bestehen, ob die Auslieferungshaft verhältnismäßig ist — insbesondere bei langer Verfahrensdauer — und ob Haftverschonung in Betracht kommt.

Beschleunigungsgrundsatz

Das BVerfG hat den Beschleunigungsgrundsatz in Auslieferungssachen mehrfach betont: Bei langer Haftdauer steigen die Anforderungen an die Begründung der Haftfortdauer. Verzögerungen im Auslieferungsverfahren, die nicht vom Verfolgten zu verantworten sind, können die Verhältnismäßigkeit der Haftfortdauer in Frage stellen.

Mündliche Verhandlung

Der Verfolgte hat das Recht, im Haftprüfungsverfahren angehört zu werden. Die Anhörung kann auf Antrag als mündliche Verhandlung durchgeführt werden. Der Verteidiger kann alle haftrelevanten Argumente — einschließlich neuer Erkenntnisse zu Auslieferungshindernissen — in die Haftprüfung einbringen.

Frist nach neun Monaten

Nach § 26 Abs. 1 Satz 2 IRG ist bei einer Haftdauer von mehr als neun Monaten eine besondere Prüfung der Verhältnismäßigkeit geboten. Der BGH hat in jüngeren Entscheidungen klargestellt, dass die Anforderungen an die Begründung der Haftfortdauer mit zunehmender Dauer steigen.

← Zurück zum Wiki-Index

Sind Sie selbst betroffen? Dieser Begriff stammt aus dem Auslieferungsverfahren. Verschaffen Sie sich einen Überblick — oder handeln Sie im Notfall sofort: Auslieferungsrecht im Überblick · Auslieferung nach Land A–Z · Erste Hilfe bei Festnahme.
Beratung

Fragen zum Auslieferungsverfahren?

Ich stehe 24/7 zur Verfügung.

0171 – 40 75 75 8
Kanzlei: 0431 – 25 93 94 52
Termin buchen